contec BTHG Talk: Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes in zivilrechtlichen Verträgen
>> Hier können sich Teilnehmer*innen die Präsentation herunterladen.
Die Anforderungen für Anbieter der Eingliederungshilfe ändern sich schrittweise durch das Inkrafttreten des Bundesteilhabegesetzes in vielerlei Hinsicht. Vor allem die bevorstehende Trennung von Grund- und Fachleistungen sowie die anschließende Übergangszeit stellen neue Managementaufgaben dar. Wie werden die Überlassung von Wohnraum, Versorgungsleistungen und Fachleistungen gestaltet und vertraglich vereinbart? Leistungserbringer müssen auf diese Fragen antworten und schlussendlich entsprechende Veränderungen in ihren zivilrechtlichen Verträgen mit Klienten und Klientinnen berücksichtigen.
Gemeinsam mit Ihnen und unserem Experten Prof. Dr. Dr. Christian Bernzen, Rechtsanwalt bei BERNZEN SONNTAG, möchten wir Fragen rund um die Anforderungen an Ihr Leistungsangebot im Rahmen des BTHG, Übergangslösungen für Miet-, Wohn- und Betreuungsverträge und die Neugestaltung Ihrer vertraglichen Beziehungen zu Leistungsberechtigten diskutieren.
Im Sinne einer intensiven Diskussionsatmosphäre ist der BTHG Talk auf wenige Teilnehmende begrenzt.
Die Teilnahme ist grundsätzlich kostenlos, jedoch bitten wir vorab um Anmeldung.
Wir freuen uns auf guten Austausch und spannende Diskussionen!
Für eventuelle Rückfragen stehen wir jederzeit gern zur Verfügung und freuen uns auf Ihre Teilnahme!
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Infos
Start
Mittwoch, 03.07.2019 18:00 Uhr
Ende
Mittwoch, 03.07.2019 21:30 Uhr
Ort
Leipzig, Villa Breiting
Referent*in
Prof. Dr. Dr. Christian Bernzen, BERNZEN SONNTAG Rechtsanwälte
Veranstalter
contec GmbH
Anmeldefrist
Freitag, 28.06.2019 09:00 Uhr
Zielgruppe
Vorstände, Geschäftsleitung, Bereichsleitung großer Träger der Eingliederungshilfe
Programm
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