Inklusive Kinder- und Jugendhilfe in Kommunen: Erst das Zielbild, dann das Organigramm
Die veränderten Rahmenbedingungen bei der inklusiven Gesamtzuständigkeit nehmen Kommunen zwar den unmittelbaren Zeitdruck, nicht aber den Handlungsbedarf. Gerade jetzt gilt es, die eigene Ausgangslage zu klären, ein gemeinsames Zielbild zu entwickeln und unterschiedliche Entwicklungspfade zu bewerten. Der Beitrag zeigt, welche Weichen Kommunen dafür heute schon stellen können.
Mit dem vom Bundeskabinett beschlossenen Gesetzentwurf eines Ersten Kinder- und Jugendhilfestrukturreformgesetzes (1. KJHSRG) verändert sich der Weg zur inklusiven Kinder- und Jugendhilfe. Die ursprünglich für 2028 vorgesehene flächendeckende Zusammenführung der Zuständigkeiten in den Bereichen Kinder- und Jugendhilfe und Eingliederungshilfe wird aufgeschoben. Damit reagiert das Bundeskabinett auf die unterschiedlichen Rückmeldungen der Länder zur Umsetzungsperspektive der Reform. Insbesondere die Frage, ob die vollständige Zusammenführung der Zuständigkeiten bis 2028 unter den bestehenden organisatorischen und finanziellen Rahmenbedingungen realistisch umsetzbar ist, war in den vergangenen Monaten intensiv diskutiert worden. Stattdessen soll eine Experimentierklausel ausgewählten Kommunen nun die Möglichkeit eröffnen, die Gesamtzuständigkeit zu erproben. Für viele Kommunen verändert das die Ausgangslage erheblich. Gleichzeitig enthält der Kabinettsentwurf eine wichtige Weichenstellung: Die ursprünglich befristet vorgesehene Funktion der Verfahrenslots*innen soll entfristet und dauerhaft verankert werden. Damit wird anerkannt, dass die Unterstützung von Kindern, Jugendlichen und Familien an den Schnittstellen verschiedener Leistungssysteme unabhängig von einer vollständigen Zusammenführung der Zuständigkeiten eine dauerhafte Aufgabe bleibt.
In vielen Kommunen sind die Kinder- und Jugendhilfe sowie die Eingliederungshilfe historisch in unterschiedlichen Organisationsbereichen gewachsen. Sie folgen verschiedenen Rechts- und Fachlogiken, arbeiten mit eigenen Verfahren und haben voneinander getrennte Zuständigkeiten und Abläufe entwickelt. Für Kinder und Jugendliche mit Behinderungen und ihre Familien bedeutete das bisher, dass sie sich mit mehreren Ansprechpersonen, parallelen Verfahren und aufwändigen Zuständigkeitsklärungen auseinandersetzen mussten. Auf kommunaler Seite führten die getrennten Systemlogiken zu Schnittstellenproblemen, Doppelarbeit und hohem Abstimmungsbedarf. Vor diesem Hintergrund wird die Verschiebung einer flächendeckenden Gesamtzuständigkeit fachlich kritisch diskutiert. Zugleich bleibt die Frage bestehen, wie gleichberechtigte Zugänge zu Unterstützungsleistungen und eine inklusive Ausgestaltung der Hilfesysteme künftig sichergestellt werden können.
Hilfen aus einer Hand entstehen nicht durch ein neues Organigramm
Das Ziel einer inklusiven Kinder- und Jugendhilfe bleibt bestehen. Auch wenn die ursprünglich vorgesehene bundesweite Zusammenführung der Zuständigkeiten zunächst nicht umgesetzt werden soll, müssen bestehende Systembrüche überwunden und Unterstützungsleistungen fachlich, organisatorisch und prozessual stärker verzahnt werden. Doch ein neues Organigramm allein schafft noch keine inklusive Kinder- und Jugendhilfe. Zuständigkeiten lassen sich zwar formal zusammenführen, das ändert aber erst einmal nichts an den Haltungen, Entscheidungslogiken und Arbeitsweisen im Alltag.
Kommunen sind daher gut beraten, ihren Organisationsentwicklungsprozess nicht mit Strukturentscheidungen zu starten, sondern zunächst ein gemeinsames fachliches Zielbild zu entwerfen und sich über grundlegende fachliche Prinzipien zu verständigen. Wie soll das neue Zusammenspiel aus Entwicklung, Erziehung, Teilhabe, Schutz und Familienorientierung aussehen – unabhängig davon, ob perspektivisch eine Erprobung angestrebt wird oder nicht?
Aus diesen Fragen entsteht ein gemeinsames Zielbild. Es beschreibt nicht nur den gewünschten Zustand der Organisation, sondern auch die fachlichen Prinzipien, an denen Entscheidungen ausgerichtet werden. Zu diesen können eine konsequente Familienorientierung, niedrigschwellige und barrierearme Zugänge, verbindliche Kooperationen, transparente Entscheidungswege und eine klare Fallführung gehören. Dieses Zielbild wird zum Kompass für die Ausgestaltung von Prozessen, Zusammenarbeit und Strukturen.
Vom Zielbild zur Transformation
Der Weg zur inklusiven Kinder- und Jugendhilfe betrifft gleich mehrere Ebenen, die eng miteinander verknüpft sind. Werden sie getrennt voneinander bearbeitet, entstehen leicht neue Brüche. Ein systematischer Organisationsentwicklungsprozess verbindet daher fachliche, organisatorische, prozessuale und kulturelle Aspekte und stellt sicher, dass sich das gemeinsam entwickelte Zielbild nicht nur in Strukturen und Zuständigkeiten widerspiegelt, sondern auch im konkreten Handeln, in Entscheidungsprozessen und in der Zusammenarbeit untereinander.
1. Fachliche Vision und gemeinsame Haltung
Kinder und Jugendliche lassen sich nicht entlang administrativer Zuständigkeiten aufteilen. Ihre Bedarfe betreffen Entwicklung, Erziehung, Bildung, Schutz und Teilhabe zugleich. Eine gemeinsame Haltung schafft die Grundlage dafür, diese Bedarfe ganzheitlich zu betrachten. Sie klärt, was Inklusion vor Ort konkret bedeutet und welche Qualität Kinder, Jugendliche und Familien künftig erwarten dürfen.
2. Aufbauorganisation und Organisationsmodell
Erst wenn diese Grundlage geschaffen ist, sollten mögliche Organisationsmodelle verglichen werden. Generalistenmodell, Tandemmodell, spezialisierte Kompetenzteams, regionale Zuordnung und hybride Ansätze bringen jeweils unterschiedliche Chancen und Anforderungen mit sich. Welches Modell passt, hängt unter anderem von der Größe der Kommune, den bestehenden Strukturen, Fallzahlen, verfügbaren Kompetenzen sowie vom vereinbarten Zielbild ab. Erfolgreiche Lösungen orientieren sich an den Rahmenbedingungen vor Ort.
3. Abläufe, Rollen und Schnittstellen
Auch die beste Aufbauorganisation bleibt ohne Wirkung, wenn die Abläufe nicht klar sind. Es braucht nachvollziehbare Zugänge, definierte Rollen, transparente Entscheidungspfade und verbindliche Schnittstellen. Gemeinsame Fallkonferenzen, abgestimmte Hilfe- und Teilhabeplanung sowie klare Regeln für Fallführung und Übergaben können dazu beitragen, dass Verantwortung nicht zwischen Bereichen verloren geht. Darüber hinaus müssen Fachverfahren, Dokumentation und Datenschutz frühzeitig berücksichtigt werden. Ebenso gewinnen verbindliche Kooperationsstrukturen mit Eingliederungshilfe, Schule, Gesundheitssystem und weiteren Leistungsträgern an Bedeutung.
4. Führung, Beteiligung und Change-Management
Die inklusive Kinder- und Jugendhilfe verändert nicht nur Prozesse, sondern auch professionelle Rollen und gewachsenes Selbstverständnis. Change-Management ist deshalb kein begleitendes Zusatzthema, sondern eine zentrale Voraussetzung für die Umsetzung.
Die Mitarbeiter*innen benötigen Raum und Unterstützung, um neue Perspektiven und Kompetenzen zu entwickeln. Darüber hinaus muss die Zusammenarbeit neu definiert werden. Das alles in einer Zeit, in der viele Kommunen vor einem doppelten Wandel stehen: Während sich die Zahl der Kinder und Jugendlichen regional verändern wird, verschärfen Fachkräfteengpässe und komplexe Unterstützungsbedarfe die Anforderungen an Steuerung und Organisation. Eine spürbare Entlastung ist daher vielerorts zunächst nicht zu erwarten. Gefragt ist deshalb eine Führung, die Orientierung und Sicherheit gibt.
Eine wichtige Rolle können dabei auch die Verfahrenslots*innen übernehmen. Durch ihre Erfahrungen mit konkreten Fällen und den Schnittstellen zwischen verschiedenen Leistungssystemen erkennen sie wiederkehrende strukturelle Hürden und können Impulse für die Weiterentwicklung von Prozessen und Schnittstellen geben. Dafür sollten sie frühzeitig in den Organisationsentwicklungsprozess eingebunden werden.
Ebenso sollten Spannungsfelder nicht ausgeblendet, sondern von Beginn an in den Blick genommen werden, um sie gemeinsam zu bewerten und in nachvollziehbare Entscheidungskriterien zu überführen.
Auswirkungen unterschiedlicher Wege in den Blick nehmen
Zur strategischen Entscheidung gehört auch eine Folgenabschätzung. Denn unterschiedliche Entwicklungspfade haben unterschiedliche Auswirkungen auf Leistungszugänge, Steuerungsfähigkeit und die Verfügbarkeit von Fachkräften. Wie könnten sich Fallzahlen und Zuständigkeiten verändern? Welche zusätzlichen Kompetenzen werden benötigt und wo muss spezialisiertes Wissen dauerhaft gesichert werden? Welche neuen Steuerungsaufgaben entstehen und welche Ressourcen wären dafür erforderlich?
Belastbare Prognosen sind zum jetzigen Zeitpunkt kaum möglich. Umso wichtiger ist es, nicht nur ein einziges Zukunftsbild zugrunde zu legen, sondern unterschiedliche Szenarien zu betrachten. So lässt sich beispielsweise vergleichen, welche organisatorischen, personellen und finanziellen Folgen eine Teilnahme an der Erprobung, eine schrittweise Vorbereitung oder ein zunächst abwartender Weg haben könnten. Ziel ist dabei nicht, die Zukunft vorherzusagen, sondern die Konsequenzen verschiedener Handlungsoptionen transparent zu machen und damit eine fundierte Entscheidung zu ermöglichen.
Jetzt Orientierung schaffen – auch unter veränderten Rahmenbedingungen
Dass die weitere gesetzliche Ausgestaltung der inklusiven Kinder- und Jugendhilfe noch nicht abschließend geklärt ist, ist kein Grund, die organisatorische Vorbereitung aufzuschieben. Nicht jede Kommune muss ihre Organisation heute grundlegend umbauen. Jede Kommune sollte aber klären, welche Rolle sie in den kommenden Jahren einnehmen möchte. Bereits heute können Kommunen ihre Ausgangslage analysieren, Organisations- und Steuerungsmodelle bewerten, Schnittstellen und Prozesse überprüfen sowie die Auswirkungen unterschiedlicher Entwicklungspfade auf Personal, Kompetenzen und Finanzen abschätzen. Ebenso sollten fachliche Leitlinien und Soll-Prozesse entwickelt sowie Beteiligungs- und Veränderungsprozesse vorbereitet werden. Der weitere Weg sollte dabei als Lern- und Entwicklungsprozess gestaltet werden: mit einem klaren Zielbild, überprüfbaren Zwischenschritten und ausreichendem Spielraum, um neue rechtliche Vorgaben und praktische Erfahrungen aufzunehmen.
Die zentrale Aufgabe besteht nun darin, die eigene Kommune strategisch auf die kommenden Entscheidungen vorzubereiten und damit die Voraussetzungen für eine handlungsfähige und zukunftsfähige inklusive Kinder- und Jugendhilfe zu schaffen.
Text: Silke Mehre, Tobias Tomaszik, Annette Borgstedt, Katharina Ommerborn
Bild: © Shutterstock
Birgitta Neumann
Birgitta Neumann ist Partnerin und Mitglied der Geschäftsleitung von contec. Sie leitet den Geschäftsbereich Sozialwirtschaft und verantwortet damit die Beratung für Unternehmen der Eingliederungs- und der Kinder-und Jugendhilfe. Birgitta Neumann ist unter anderem spezialisiert auf die strategische Neuausrichtung und Positionierung sozialer Einrichtungen im Wettbewerbsumfeld.