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    Eingangsverfahren und Berufsbildungsbereich: Neue Anforderungen meistern

    Eingangsverfahren und Berufsbildungsbereich: Neue Anforderungen meistern
    So entwickeln WfbM Eingangsverfahren und Berufsbildungsbereich weiter
    3:16

    Das neue Fachkonzept (HEGA) der Bundesagentur für Arbeit für das Eingangsverfahren (EV) und den Berufsbildungsbereich (BBB) nach Paragraf 57 SGB IX bringt Bewegung in die Werkstattlandschaft: Es adressiert die gestiegenen Anforderungen an Wirkung, Qualität und Transparenz und bietet Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) einen praxisnahen Rahmen, um das Eingangsverfahren und den Berufsbildungsbereich gezielt weiterzuentwickeln. Im Fokus stehen die individuelle Entwicklung, eine passgenaue Qualifizierung und belastbare Perspektiven für den Übergang in den ersten Arbeitsmarkt.

    Werkstätten, die die zentralen Bildungs- und Förderprozesse entsprechend strukturieren, aktiv steuern und Ergebnisse sichtbar machen, erhalten damit die Chance, sich als zuverlässiger Partner im regionalen Netzwerk zu positionieren. Gleichzeitig stärken sie die Teilhabe- und Rehabilitationsziele von Menschen mit Behinderung.

    Das ist neu: Die wichtigsten Veränderungen im Überblick

    1. Mehr Qualitätssteuerung

    Leistungserbringer müssen klare Standards zur Qualitätssicherung etablieren und ein Qualitäts- und Leistungshandbuch (QLHB) einführen. Darin sollen Abläufe, Zuständigkeiten, Standards und Nachweise so beschrieben werden, dass sich Qualität und Wirkung nachvollziehbar sichern und fortlaufend weiterentwickeln lassen.

    2. Qualitätsentwicklung als System 

    Ein neu aufzubauender Qualitätszirkel bringt alle relevanten Akteur*innen an einen Tisch: die Bundesagentur für Arbeit, Werkstätten, die Eingliederungshilfe und weitere Partner im Sozialraum. Ziel ist es, einen verbindlichen Ort zu schaffen, an dem die regional vernetzte, sozialraumorientierte Gestaltung von Eingangsverfahren und Berufsbildungsverfahren regelmäßig ausgewertet, nachgesteuert und in konkrete Verbesserungsmaßnahmen übersetzt wird.

    3. Digitalisierung der Maßnahmenabwicklung

    Über die Elektronische Maßnahmenabwicklung (EMAW) sollen Datenübermittlung und die Abwicklung mit der Bundesagentur für Arbeit schneller und einheitlicher erfolgen.

    4. Stärkere Personenzentrierung

    Planung, Qualifizierung und Begleitung orientieren sich noch konsequenter an den individuellen Perspektiven und Ressourcen der Menschen mit Behinderung.

    5. Stärkung der Arbeitsmarktorientierung 

    Wo es realistisch ist, sollen Eingangsverfahren und der Berufsbildungsbereich den Übergang in die Arbeit noch gezielter vorbereiten.

    Warum Werkstätten jetzt aktiv werden sollten

    Die Umsetzung der neuen Anforderungen entscheidet darüber, ob das Eingangsverfahren und der Berufsbildungsbereich als stabile, zukunftsfähige Leistungen funktionieren – oder ob sie zum strukturellen Engpass werden. Das bedeutet: Werkstätten brauchen klare Verantwortlichkeiten, schlanke Dokumentationslogiken und Prozesse, die im Alltag funktionieren – und nicht nur auf dem Papier.

    Das Fachkonzept bringt nicht nur Pflichten mit sich, sondern bietet auch Chancen: Es setzt einen klaren strategischen Impuls, das Eingangsverfahren und den Berufsbildungsbereich als moderne Bildungs- und Teilhabeleistung weiterzuentwickeln – mit klaren Standards, digitaler Steuerungsfähigkeit und der konsequenten Orientierung an den Bedarfen der Menschen.

    Text: Hanna Eggert | Annette Borgstedt
    Foto: © Shutterstock

     

    Birgitta Neumann

    Birgitta Neumann ist Partnerin und Mitglied der Geschäftsleitung von contec. Sie leitet den Geschäftsbereich Sozialwirtschaft und verantwortet damit die Beratung für Unternehmen der Eingliederungs- und der Kinder und Jugendhilfe. Birgitta Neumann ist unter anderem spezialisiert auf die strategische Neuausrichtung und Positionierung sozialer Einrichtungen im Wettbewerbsumfeld.