contec BTHG Workshop: Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes in zivilrechtlichen Verträgen
>> Die Teilnehmenden können sich hier die Präsentationen herunterladen:
Vorstellung contec | Präsentation S. Matysek | Präsentation Prof. Bernzen
Durch das Inkrafttreten des Bundesteilhabegesetzes stehen Anbieter der Eingliederungshilfe vor einer Vielzahl neuer Herausforderungen. Im Sommer haben wir erfolgreich vielerorts Gesprächskreise, unsere „contec BTHG Talks“ für Vorstände und Geschäftsführungen zu der bevorstehenden Trennung der existenzsichernden Leistungen von den Fachleistungen als neue Managementaufgaben angeboten. Die dort angesprochenen Themen wollen wir vertiefen und nun gemeinsam an konkreten Beispielen die Neugestaltung Ihrer Verträge erörtern und bearbeiten.
Die Leistungserbringer werden zu „Vermietern, Caterern und Anbietern von Eingliederungshilfeleistungen und Pflegediensten“. Daher müssen sich Anbieter entscheiden, welche Leistungen sie anbieten und welche nicht. Die Leistungen müssen präzise beschrieben und die vertragliche Basis dementsprechend angepasst werden. Der Wohn- und Betreuungsvertrag kann erneuert oder durch Einzelverträge ersetzt werden, wobei beide Varianten unterschiedliche Vor- und Nachteile mit sich bringen.
Zudem wird der Anspruch an die Messbarkeit der eigenen Leistungen durch das BTHG hervorgehoben. Eine nachvollziehbare Wirksamkeit der eigenen Leistungen bildet die Basis für eine zukunftssichere Vergütung.
Gemeinsam mit unserem Experten Prof. Dr. Dr. Christian Bernzen, Rechtsanwalt bei BERNZEN SONNTAG, und Expert*innen der contec GmbH gehen wir in unserem Workshop zur Trennung der Leistungen u.a. folgenden Fragen nach:
- Welche konkreten Einzelleistungen sollen die bisherige Komplexleistung ersetzen?
- Welche Möglichkeiten der vertraglichen Gestaltung ergeben sich?
- Wie kann die Wirksamkeit dieser Einzelleistungen nachgewiesen werden?
Diese Fragen werden anhand konkreter Beispiele und Herausforderungen der Teilnehmenden interaktiv im Workshop behandelt. Hierfür möchten wir Sie einladen, als Entscheider*innen der Leistungserbringerseite mit uns über die Anforderungen an Ihr Leistungsangebot im Rahmen des BTHG zu diskutieren.
Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme und rege Diskussionen!
***Bitte beachten Sie, dass bei einer Stornierung nach dem 4. September 2019 der volle Teilnehmerbeitrag erhoben wird. Ein Ersatzteilnehmer kann selbstverständlich benannt werden.***
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Infos
Start
Mittwoch, 11.09.2019 09:30 Uhr
Ende
Mittwoch, 11.09.2019 15:00 Uhr
Ort
Mainz, Best Western Hotel
Preis
290,00 € (zzgl. MwSt.)
Referent*in
Prof. Dr. Dr. Christian Bernzen, BERNZEN SONNTAG Rechtsanwälte & Birgitta Neumann, contec GmbH
Veranstalter
contec GmbH
Anmeldefrist
Freitag, 06.09.2019 12:00 Uhr
Zielgruppe
Vorstände, Geschäftsleitung, Bereichsleitung großer Träger der Eingliederungshilfe
Programm
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