Die Entgeltverhandlungen als Grundlage für Ihren wirtschaftlichen Erfolg!

Anbieter sozialer Dienstleistungen in Deutschland unterliegen in vielerlei Hinsicht einem Wettbewerb, u. a. im Hinblick auf Fach- und Führungskräfte oder Kunden und Kundinnen. Trotz der wettbewerblichen Ordnung ist die Sozialwirtschaft auch das: ein preisregulierter Markt. Die Mehrzahl der Anbieter von Pflegeleistungen, Leistungen der Eingliederungs- oder der Kinder- und Jugendhilfe sind auf eine Refinanzierung ihrer Leistungen angewiesen. Diese gilt es, mit den Kostenträgern auszuhandeln und zu sichern.

In der betrieblichen Praxis nimmt der Kostendruck zu: Der Mangel an (Fach-)Personal wird deutlicher und leistungsrechtliche Rahmenbedingungen komplexer. Es kommt darauf an, sowohl laufende Kosten zu refinanzieren als auch Voraussetzungen für eine Erwirtschaftung angemessener Überschüsse zu schaffen – nur dann ist die Sicherung von Innovations- und Investitionskraft möglich.

Wir unterstützen Sie in allen Fragen der Erlössicherung und insbesondere beim Verhandlungsgeschehen in der Pflege, der Eingliederungs- sowie der Kinder- und Jugendhilfe auf Basis des jeweiligen Sozialgesetzbuchs (SGB V, VIII, IX, XI und XII).