Das Bundesteilhabegesetz (BTHG) hat nicht nur die gesetzlichen Rahmenbedingungen verändert, sondern auch die Anforderungen an Träger und Einrichtungen. Stand früher vor allem die Erbringung der vereinbarten Leistungen im Mittelpunkt, geht es heute zunehmend um die Frage, welche Wirkung diese Leistungen für die leistungsberechtigten Menschen entfalten.
Das BTHG verändert die Spielregeln
Die Eingliederungshilfe hat sich von einer klassischen Fürsorgeleistung zu einem modernen, personenzentrierten Teilhaberecht gewandelt. Maßgeblich ist nicht mehr das vorhandene Leistungsangebot einer Einrichtung, sondern der konkrete Unterstützungsbedarf des einzelnen Menschen. Damit verändern sich auch die Anforderungen an die Leistungserbringung. Leistungen müssen sich aus den vereinbarten Teilhabezielen ableiten und fachlich begründen lassen. Gleichzeitig erwarten Leistungsträger zunehmend Nachweise, dass diese Leistungen geeignet sind, die vereinbarten Ziele tatsächlich zu erreichen.
Dieser Perspektivwechsel hat erhebliche Auswirkungen auf die Steuerung von Einrichtungen. Leistungsvereinbarungen, Qualitätsprüfungen und Vergütungsverhandlungen orientieren sich immer stärker daran, ob Leistungen nachvollziehbar geplant, fachlich begründet und wirksam umgesetzt werden.
Risiken entstehen durch alte Steuerungslogiken
Viele Einrichtungen leisten seit Jahren eine hervorragende fachliche Arbeit. Dennoch geraten sie zunehmend unter Rechtfertigungsdruck. Nicht wegen mangelnder Qualität, sondern weil geeignete Steuerungs- und Nachweissysteme fehlen.
Häufig bestehen noch Strukturen, die aus der früheren angebotsorientierten Zeit stammen. Dienstpläne orientieren sich an Schichten und Personalverfügbarkeiten, Leistungsbeschreibungen sind pauschal formuliert und Dokumentationen beschreiben vor allem Tätigkeiten.
Genau hier entstehen heute erhebliche Risiken. Wenn beispielsweise dokumentiert wird, dass ein Gespräch geführt oder eine Begleitung durchgeführt wurde, beantwortet dies noch nicht die entscheidenden Fragen: Welches Teilhabeziel wurde damit verfolgt? War die Maßnahme geeignet? Und welche Veränderung konnte damit erzielt werden?
Auch Qualitätsprüfungen richten ihren Blick zunehmend auf diese Zusammenhänge. Eine lückenlose Dokumentation einzelner Tätigkeiten ersetzt keine nachvollziehbare Darstellung der fachlichen Steuerung. Wirtschaftliche Risiken entstehen also immer seltener wegen einer mangelhaften Leistungserbringung, sondern eher durch die fehlende Nachweisfähigkeit.
Darauf kommt es jetzt an
Richten Sie Ihre Leistungen konsequent an den individuellen Teilhabezielen aus. Personenzentrierte Leistungsbeschreibungen bilden die Grundlage für eine wirksame Steuerung.
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Verzahnen Sie Gesamt-, Leistungs- und Personalplanung. Erst wenn alle Planungsebenen ineinandergreifen, lassen sich Leistungen bedarfsgerecht und wirtschaftlich erbringen.
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Steuern Sie nicht nur Leistungen, sondern auch deren Wirkung. Prüfen Sie regelmäßig, ob die vereinbarten Teilhabeziele erreicht werden, und passen Sie Unterstützungsmaßnahmen bei Bedarf an.
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Schaffen Sie prüfsichere Nachweise. Dokumentieren Sie nicht nur, was getan wurde, sondern auch, welches Ziel verfolgt wurde und welche Wirkung die Maßnahme erzielt hat.
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Verstehen Sie Qualitätsmanagement als Führungsaufgabe. Klare Verantwortlichkeiten und ein systematisches Wirkungscontrolling stärken die Prüfungssicherheit und die wirtschaftliche Steuerbarkeit Ihrer Organisation.
Der Personalmangel verschärft den Handlungsdruck
Diese Entwicklung wird zusätzlich durch den Fachkräftemangel verstärkt. Wenn qualifiziertes Personal knapp wird, genügt es nicht mehr, Personal lediglich nach Dienstzeiten oder Wohnbereichen einzusetzen. Stattdessen muss darauf geachtet werden, welche Kompetenzen für die vereinbarten Leistungen benötigt werden.
Eine moderne Personalsteuerung orientiert sich deshalb nicht allein an der Verfügbarkeit von Mitarbeiter*innen, sondern an den individuellen Leistungsansprüchen der leistungsberechtigten Menschen. Erst wenn Leistungs-, Personal- und Gesamtplanung ineinandergreifen, entsteht eine solide Grundlage für wirtschaftliches Handeln.
Die fünf Steuerungshebel wirksamer Eingliederungshilfe
Vor diesem Hintergrund gewinnen fünf zentrale Steuerungshebel zunehmend an Bedeutung.
1. Die Leistungsbeschreibung
Ausgangspunkt einer wirksamen Steuerung ist eine präzise Leistungsbeschreibung. Leistungen müssen sich unmittelbar aus der Leistungs- und Vergütungsvereinbarung sowie den vereinbarten Teilhabezielen des Gesamtplanes ableiten lassen und personenzentriert formuliert sein: Welche Unterstützung wird benötigt, um die Teilhabe der leistungsberechtigten Person zu ermöglichen? Welche konkreten Ziele sollen erreicht werden? Je präziser Leistungen definiert sind, desto besser lassen sich sowohl die fachliche Planung als auch die Nachweisführung erbringen.
2. Planung und Umsetzung
Gesamtplanung, individuelle Leistungsplanung und Dienstplanung dürfen nicht nebeneinanderher laufen. Erst, wenn klar definiert ist, welche Leistung wann, durch wen und mit welchem Ziel erbracht wird, entsteht eine konsistente Steuerung der Leistungserbringung.
3. Wirkungscontrolling
Wirkung entsteht nicht zufällig. Organisationen sollten deshalb regelmäßig prüfen, ob die vereinbarten Teilhabeziele erreicht werden oder ob die Unterstützungsmaßnahmen angepasst werden müssen.
Wirkungscontrolling ist weit mehr als Kennzahlenmanagement. Es verbindet die fachliche Reflexion mit der organisatorischen Steuerung und schafft damit die Grundlage für eine kontinuierliche Verbesserung.
4. Prüfsichere Nachweise
Die Dokumentation erfüllt heute weit mehr als eine reine Informationsfunktion. Sie dient als Nachweis gegenüber Leistungsträgern und Prüfbehörden. Eine gute Dokumentation beschreibt deshalb nicht nur Tätigkeiten, sondern macht den Zusammenhang zwischen Ziel, Leistung, Umsetzung und erreichter Wirkung nachvollziehbar. Damit wird sie zu einem wesentlichen Bestandteil des Risikomanagements.
5. Führung und Verantwortung
Keine Steuerungslogik funktioniert ohne klare Verantwortlichkeiten. Geschäftsführung und Führungskräfte müssen festlegen, wer die Leistungen plant, wer ihre Umsetzung steuert, wer die Ergebnisse bewertet und wer Abweichungen analysiert. So entwickelt sich Qualitätsmanagement vom klassischen Dokumentationssystem zu einem zentralen Führungsinstrument.
Wirkung wird zum Wettbewerbsfaktor
Die Zukunftsfähigkeit von Einrichtungen hängt nicht allein von der fachlichen Kompetenz oder von engagierten Mitarbeiter*innen ab. Ebenso entscheidend ist die Fähigkeit, Leistungen systematisch zu planen, umzusetzen, nachzuweisen und diese im Hinblick auf ihre Wirkung kontinuierlich weiterzuentwickeln.
Gerade angesichts steigender Qualitätsanforderungen und immer öfter stattfindenden Wirtschaftlichkeitsprüfungen wird diese Steuerungsfähigkeit zu einem wesentlichen Wettbewerbsfaktor. Organisationen, die ihre Prozesse frühzeitig auf Wirkung ausrichten, schaffen Transparenz gegenüber Leistungsberechtigten und Leistungsträgern, erhöhen ihre Prüfungssicherheit und verbessern gleichzeitig ihre wirtschaftliche Steuerbarkeit.
Text: Barbara Aretz |Tobias Tomaszik | Annette Borgstedt
Bild: Shutterstock
Birgitta Neumann
Birgitta Neumann ist Partnerin und Mitglied der Geschäftsleitung von contec. Sie leitet den Geschäftsbereich Sozialwirtschaft und verantwortet damit die Beratung für Unternehmen der Eingliederungs- und der Kinder-und Jugendhilfe. Birgitta Neumann ist unter anderem spezialisiert auf die strategische Neuausrichtung und Positionierung sozialer Einrichtungen im Wettbewerbsumfeld.