Mit personenzentrierten Leistungssystemen wachsen die Anforderungen an die interne Organisation von Werkstätten für Menschen mit Behinderung (WfbM). Denn individuelle Unterstützungsbedarfe müssen heute über den gesamten Leistungsprozess hinweg konsistent abgebildet werden – von der Bedarfsermittlung über die Leistungsplanung und Leistungserbringung bis hin zur Dokumentation, Leistungsbemessung und Vergütung.
Zu diesem Ergebnis kommt die wissenschaftliche Evaluation der Bayerischen Rahmenleistungsvereinbarung (RLV), die contec gemeinsam mit dem Forschungsinstitut IEGUS im Auftrag der Landesarbeitsgemeinschaft Werkstätten für behinderte Menschen Bayern durchgeführt hat. Über einen Zeitraum von zwei Jahren wurden 19 Modellwerkstätten sowie alle sieben bayerischen Bezirke begleitet. Die Analyse zeigt: Mit der Personenzentrierung wachsen die Anforderungen an Organisation, Prozesse und Steuerung. Informationen aus der Bedarfsermittlung sollten heute nicht mehr ausschließlich die individuellen Unterstützungsbedarfe beschreiben. Sie bilden die Grundlage für die Teilhabeplanung und Leistungsgestaltung, fließen in die Dokumentation sowie in die Nachweisführung ein und sind außerdem für die Leistungsbemessung und Vergütung relevant. Mit dieser engen Verzahnung gewinnen Datenqualität, Rollenklärung und Prozesssicherheit stark an Bedeutung.
Die eigentliche Herausforderung liegt in den Schnittstellen
Die an der Evaluation beteiligten Leistungserbringer und Leistungsträger berichten übereinstimmend von zusätzlichem Verwaltungsaufwand, längeren Bearbeitungszeiten und intensiveren Abstimmungsprozessen. Das ist aber nicht das eigentliche Problem, sondern die Schnittstellen und Übergänge zwischen den verschiedenen Prozessen. Werden Informationen mehrfach erfasst, unterschiedlich interpretiert oder nicht zuverlässig weitergegeben, entstehen Doppelarbeiten, Medienbrüche und aufwendige Abstimmungsprozesse. Zudem wird es schwieriger, Unterstützungsleistungen nachvollziehbar darzustellen und Entscheidungen auf einer belastbaren Informationsgrundlage zu treffen.
Im Mittelpunkt steht somit die Frage, ob die eigenen Organisationsstrukturen den veränderten Anforderungen gerecht werden. Aus den Ergebnissen der Evaluation lassen sich fünf konkrete Handlungsfelder für Werkstätten ableiten.
Sie möchten tiefer in die wissenschaftlichen Erkenntnisse der Evaluation einsteigen? Im Blog von IEGUS erfahren Sie mehr über die administrativen Auswirkungen der Bayerischen Rahmenleistungsvereinbarung und die Ergebnisse der wissenschaftlichen Evaluation.
Handlungsfelder für Werkstätten
1. Informationen analysieren
Werkstätten sollten prüfen, wie Informationen von der Bedarfsermittlung über die Gesamtplanung, Leistungserbringung und Dokumentation bis zur Leistungsbemessung weitergegeben werden. Zu klären ist hier insbesondere, welche Informationen mehrfach erhoben werden, wo Informationen verloren gehen und welche Daten für die Steuerung oder Nachweisführung fehlen.
Erste Schritte:
- Prozessaufnahme durchführen
- Schnittstellen sichtbar machen
- Doppelstrukturen oder Medienbrüche identifizieren
2. Dokumentation auf den Steuerungsnutzen ausrichten
Die Dokumentation dient längst nicht mehr ausschließlich der Nachweisführung von erbrachten Leistungen. Sie verdeutlicht, wie die individuelle Unterstützungsbedarfe in konkrete Leistungen übersetzt werden, dokumentiert Veränderungen im Unterstützungsverlauf und liefert zugleich Informationen, die für die Leistungsbemessung und Finanzierung relevant sind.
Erste Schritte:
- Dokumentationsanlässe unterscheiden
- Berichtspflichten überprüfen
- Nachweise für indirekte und präventive Leistungen entwickeln
3. Rollen und Verantwortlichkeiten klären
Personenzentrierte Leistungssysteme erzeugen neue Schnittstellen – zwischen Gruppenleitungen, Sozialdienst, Verwaltung, Qualitätsmanagement und Leitung. Ohne klare Zuständigkeiten steigen der Abstimmungsaufwand und die Fehleranfälligkeit.
Erste Schritte:
- Verantwortungsmatrix erstellen
- Kommunikationswege regeln
- Entscheidungsrechte beschreiben
4. Digitale Prozesse integrieren
Digitale Prozesse sollten nicht mit der Auswahl einzelner Softwarelösungen beginnen, sondern mit einem klaren Zielbild für den gesamten Informationsfluss. Ziel ist es, Informationen möglichst nur einmal zu erfassen und anschließend mehrfach nutzbar zu machen.
Erste Schritte:
- Systemlandschaft prüfen
- Medienbrüche bewerten
- Digitale Zielarchitektur formulieren
5. Leistungen wirtschaftlich steuern
Die fachliche Leistungsgestaltung und die betriebswirtschaftliche Steuerung sollten gemeinsam betrachtet werden. Werkstätten müssen verstehen, welche Leistungen mit welchem Ressourceneinsatz verbunden sind und wie diese Leistungen in künftigen Vergütungslogiken sichtbar werden können.
Erste Schritte:
- Leistungsprofile analysieren
- Personalressourcen zuordnen
- Steuerungskennzahlen entwickeln
Personenzentrierung auch als Organisationsentwicklung verstehen
Die Ergebnisse der Evaluation reichen weit über Bayern hinaus. Viele Bundesländer stehen vor vergleichbaren Fragestellungen. Für Werkstätten bietet sich daher die Chance, bestehende Prozesse, Dokumentationssysteme, digitale Strukturen und Verantwortlichkeiten schon jetzt auf ihre Zukunftsfähigkeit zu überprüfen.
Personenzentrierung gelingt nicht allein durch neue Instrumente oder zusätzliche Dokumentation. Entscheidend ist, ob Informationen für den gesamten Leistungsprozess genutzt werden und damit Fachlichkeit, Organisation und wirtschaftliche Steuerung miteinander verbinden.
Gelingt dies, profitieren Werkstätten nicht nur von effizienteren Abläufen und mehr Transparenz, sondern es werden auch die Voraussetzungen dafür geschaffen, um Personenzentrierung im Alltag zu verankern und somit glaubhaft umzusetzen. So wird Personenzentrierung nicht als zusätzliche administrative Last erlebt, sondern als Anlass genommen, um die Organisation gezielt weiterzuentwickeln.
Davon profitieren Werkstätten
Eine organisatorische Weiterentwicklung unterstützt Werkstätten dabei,
- administrative Belastungen zu reduzieren,
- Refinanzierungsrisiken frühzeitig zu erkennen,
- Prozesse und Dokumentation effizienter zu gestalten,
- Personenzentrierung nachhaltig in der Organisation zu verankern.
Text: Tobias Tomaszik, Annette Borgstedt
Foto: ©Shutterstock
Birgitta Neumann
Birgitta Neumann ist Partnerin und Mitglied der Geschäftsleitung von contec. Sie leitet den Geschäftsbereich Sozialwirtschaft und verantwortet damit die Beratung für Unternehmen der Eingliederungs- und der Kinder-und Jugendhilfe. Birgitta Neumann ist unter anderem spezialisiert auf die strategische Neuausrichtung und Positionierung sozialer Einrichtungen im Wettbewerbsumfeld.