

News aus der Eingliederungshilfe: Die Corona-Pandemie hat viele Werkstätten für Menschen mit Behinderungen vor existenzielle Probleme gestellt. Aufträge brachen weg oder konnten aufgrund des Betretungsverbots nicht ausgeführt werden. Das hat nicht nur Auswirkungen auf die wirtschaftliche Lage der WfbM, sondern auch auf die der Beschäftigten, die keinen Anspruch auf Kurzarbeitergeld haben. Der Bundesfachverband Caritas Behindertenhilfe und Psychiatrie (CBP) hat bekannt gegeben, dass er sich für eine regelmäßige Entgelterhöhung für Beschäftigte in Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) und die Existenzsicherung der Werkstätten einsetzt. Darüber hinaus fordert er die Teilhabe am Arbeitsleben auch für Menschen mit hohem Unterstützungsbedarf.
Der CBP erarbeitet laut eigener Aussage seit 2019 gemeinsam mit Caritas-Werkstätten aus dem gesamten Bundesgebiet und Werkstatt-Räten Vorschläge für ein gerechteres Entgeltsystem und wird sie dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales im Herbst 2020 vorstellen. Am 16. September diskutierten Vertreter*innen aus WfbM, von „Werkstatträte Deutschland“ und des CBP gemeinsam mit Wilfried Oellers, Beauftragter für Menschen mit Behinderungen in der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, über die Zukunft der WfbM.
Ein weiteres, ähnliches Anliegen wurde letzte Woche weiter vorangetrieben. Am Freitag, den 18. September 2020, fand per Videokonferenz die zweite Sitzung der Steuerungsgruppe „Entgeltsystem in Werkstätten“ statt. Der Deutsche Bundestag hat die Bundesregierung aufgefordert zu prüfen, wie ein transparentes, nachhaltiges und zukunftsfähiges Entgeltsystem entwickelt werden kann.
Vor diesem Hintergrund hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales eine Arbeitsgemeinschaft aus ISG – Institut für Sozialforschung und Gesellschaftspolitik GmbH und infas Institut für angewandte Sozialwissenschaft GmbH in Kooperation mit Prof. Dr. Felix Welti und Prof. Dr. Arnold Pracht mit dem Forschungsvorhaben „Studie zu einem transparenten, nachhaltigen und zukunftsfähigen Entgeltsystem für Menschen mit Behinderungen in Werkstätten für behinderte Menschen und deren Perspektiven auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt“ beauftragt.
Der Abschlussbericht der Studie muss bis Ende 2023 vorliegen. Der Entwurf des Abschlussberichtes ist so rechtzeitig fertigzustellen, dass er im Herbst 2022 mit der interessierten Öffentlichkeit diskutiert werden kann, zum Beispiel im Rahmen der Inklusionstage 2022. Ein Zwischenbericht ist zum 30. Juni 2021 zu erstellen.
Pressemitteilung des Bundesfachverbands Caritas Behindertenhilfe und Psychiatrie (CBP)
Information der Bundesarbeitsgemeinschaft Werkstätten für behinderte Menschen (BAG WfbM)
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