Pflegeversicherung: Bernhard Schneider im Interview

Pflegeversicherung
Montag, 16 Dezember 2019 12:24

Bernhard Schneider ist Sprecher der bundesweiten Initiative Pro-Pflegereform und Hauptgeschäftsführer der Evangelischen Heimstiftung. Im Interview spricht er über das zweite Rothgang-Gutachten zur Alternativen Ausgestaltung der Pflegeversicherung, das die Initiative in Auftrag gegeben hat. Darin wird untersucht, wie die bereits vorgeschlagenen Reformschritte konkret gelingen können. Ziel sind eine grundlegende Finanzreform und der Abbau der Sektorengrenzen für eine Neuausrichtung der Pflegewelt – mit dem Menschen im Mittelpunkt. Beim 16. contec forum 2020 hat Bernhard Schneider ebenfalls ausführlich zu diesem Thema gesprochen.

Herr Schneider, 2017 erschien das erste Gutachten zur Alternativen Ausgestaltung der Pflegeversicherung. Was hat sich seitdem im gesellschaftlichen Diskurs darum getan und wie haben sich die Reformbedarfe verändert?

Die Kernpunkte des ersten Gutachtens waren der Sockel-Spitze-Tausch und der konsequente Abbau der Sektoren. Diese Reformvorschläge haben eine bundesweite Reformdebatte ausgelöst, die insbesondere die Finanzierungsfrage stellt. Das ist auch dringend nötig, um die explodierenden Eigenanteile zu begrenzen und dazu liefert der Sockel-Spitze-Tausch einen neuen Lösungsweg. Deshalb hat er auch Eingang in zahlreiche Reformvorschläge gefunden, die mal Begrenzung der Eigenanteile, doppelte Pflegegarantie oder Pflegevollversicherung heißen. Alle zielen darauf ab, die Finanzausstattung der Pflegeversicherung zu verbreitern und das individuelle finanzielle Risiko zu reduzieren.

Das ist gut so, aber ein wesentlicher Baustein fehlt: Erst mit einem radikalen Abbau der Sektoren und der bürokratischen Zuordnung der Menschen in eine ambulante oder stationäre Welt kann der Paradigmenwechsel wirklich gelingen. Das leistet das zweite Gutachten, indem es konkret beschreibt, wie beide Reformschritte gelingen können: eine grundlegende Finanzreform und eine Neuausrichtung der Pflegewelt, die den Menschen in den Mittelpunkt stellt.

In Bezug auf den neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff und noch aktueller auf die Ergebnisse der KAP: Wieso ist eine Finanzreform Ihres Erachtens unumgänglich?

Vor 25 Jahren wurde in Deutschland die Pflegeversicherung eingeführt. Das Ziel lautete damals wie heute: die Menschen dürfen durch eine auftretende Pflegebedürftigkeit nicht in die Sozialhilfe abrutschen. Seinerzeit wurden pauschale Leistungssätze festgelegt, mit denen die pflegebedingten Kosten im Pflegeheim in der Regel tatsächlich abgedeckt werden konnten. Das ist längst nicht mehr der Fall: die Leistungsbeträge der Pflegeversicherung wurden kaum erhöht. Sie halten mit den Pflegesätzen nicht mehr Schritt, die durch Tarifsteigerungen und Qualitätsverbesserungen wie höhere Löhne und bessere Personalschlüssel steigen. Gleichzeitig wissen wir, dass es wegen des Pflegenotstands nötig ist, weiter in die Pflege zu investieren. Die Kosten werden also weiter steigen und die müssen allein von den Pflegebedürftigen gezahlt werden, weil die Pflegeversicherung weiterhin nur einen festgelegten Sockelbetrag übernimmt.

Es geht aber nicht nur ums Geld: die Pflegeversicherung ist mit unzähligen Reformen zum Leistungsrecht, zur Leistungserbringung zur Heimaufsicht etc. so kompliziert geworden, dass schon Fachleute die unterschiedlichen Regelungen zur ambulanten Pflege zu Hause oder zur stationären Pflege im Pflegeheim nicht mehr verstehen. Sie muss verständlicher werden und die individuellen Bedürfnisse der Menschen in den Mittelpunkt stellen.

Welche Kernaussage des neuen Gutachtens kann man formulieren?

Das Reformkonzept der Initiative Pro-Pflegereform beschreibt schlüssig und umfassend ein Gesamtkonzept, wie die Pflegeversicherung ihre ursprünglichen Ziele nachhaltig erreichen kann: eine bedarfsgerechte, ortsunabhängige und bezahlbare Pflege zu ermöglichen.

Der Weg ist die Kombination aus einer grundlegenden Finanz- und einer Strukturreform der Pflegeversicherung. Für die Finanzreform spielt das Gutachten verschiedene Szenarien durch und bietet damit je nach politischer Ausrichtung finanzierbare Handlungsoptionen, von der Pflegeversicherung mit fixem Eigenanteil über die Pflegevollversicherung bis zur Pflegebürgerversicherung. Aber erst durch die Kombination aus einer Finanz- und einer Strukturreform wird das Modell attraktiv und anschlussfähig für politische Konstellationen. Es geht dann nicht nur ums Geld, sondern es entsteht ein neues Pflegesystem, das Pflegebedürftigen, Angehörigen und Pflegekräften zugutekommt.

Was braucht es Ihres Erachtens noch, um die Situation von Pflegebedürftigen und Pflegenden zu verbessern?

Für die Neue Pflegeversicherung ist eine Reform mit sieben Bausteinen notwendig:

  • 1. Die Behandlungspflege bezahlt die Krankenkasse – und zwar unabhängig davon, wo der oder die Versicherte lebt. Sie soll also zukünftig auch im Pflegeheim die „häusliche Krankenpflege“ auf Rezept übernehmen. Dadurch sinken der Pflegesatz und der Eigenanteil der Bewohner*innen um durchschnittlich rund 270 Euro monatlich.
  • 2. Grundpflege und Betreuung bezahlt die Pflegekasse – Grundlage hierfür ist das ambulante Sachleistungsprinzip, das zukünftig dann überall gelten soll.
  • 3. Sockel-Spitze-Tausch für begrenzte Eigenanteile – das aktuelle System der Pflegeversicherung wird auf den Kopf gestellt, denn zukünftig bezahlt der oder die Versicherte für den pflegebedingten Aufwand den festgelegten Sockelbetrag und die Pflegekasse übernimmt alle darüber hinaus gehenden notwendigen Kosten für die Pflege.
  • 4. Wohnen und Pflege in einer Welt ohne Sektoren – und zwar unabhängig davon, ob jemand im Pflegeheim, in der eigenen Wohnung oder in einer Betreuten Wohnung lebt. Der Leistungsanspruch gegenüber der Pflegekasse und Krankenkasse und die Art der Leistungserbringung durch Angehörige, Zugehörige und professionelle Dienste funktioniert also überall nach einem einheitlichen ambulanten System.
  • 5. Pflegegeld 2.0 – das wird an Angehörige sowie zivilgesellschaftliche Akteure bezahlt, die dafür konkrete Leistungsmodule ganz oder teilweise verbindlich übernehmen. Sie erhalten dafür 40 Prozent des Profibetrags, werden fachlich qualifiziert und qualitätssichernd begleitet.
  • 6. Finanzierung – über das Geld muss gesprochen werden. Rothgang rechnet in dem Gutachten genau aus, was die verschiedenen Szenarien kosten und zeigt, wie das zu finanzieren ist. Ein Szenario etwa zeigt auf, wie der Beitragssatz für die Pflegeversicherung bis 2045 auf 4,4 Prozent begrenzt und der Eigenanteil für die Versicherten bei 470 Euro gedeckelt werden kann.
  • 7. Gesamtkonzept Drei-Instanzen-Modell – denn in einer Welt ohne Sektoren müssen Pflege und Betreuung so organisiert werden, dass sowohl die Bedürfnisse des Einzelnen als auch die Interessen der Pflegeversicherung zum Tragen kommen. Das Gutachten schlägt vor, mit dem MDK, einem gut ausgebauten Case-Management auf kommunaler Ebene und dem beauftragten Pflegedienst ein Drei-Instanzen-Modell einzuführen, das diese Steuerungsfunktion erbringt.

Das Reformkonzept der Initiative bietet die Blaupause für eine grundlegende Reform der Pflegeversicherung. Die einzelnen Reformelemente können noch ausgestaltet werden, ich bin aber sicher, dass wir einige Bausteine im Koalitionsvertrag der nächsten Bundesregierung wiederfinden werden. Die Reform wird kommen, vielleicht in kleinen Schritten, aber sie ist nicht mehr aufzuhalten.

Vielen Dank für das Gespräch, Herr Schneider!

Interview: Marie Kramp
© Kzenon/adobe.stock

Detlef Friedrich

Portrait von Detlef Friedrich, Geschäftsführer, der contec GmbH

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