BTHG: Leistungstrennung

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Dienstag, 31 Dezember 2019 09:22

Mit dem neuen zweiten Teil SGB IX, der am 1.1.2020 in Kraft tritt, löst das Bundesteilhabegesetz (BTHG) die Eingliederungshilfe aus der Sozialhilfe heraus, was unter anderem die Trennung von Fachleistungen und den Leistungen der Grundsicherung zur Folge hat. Damit wird die Basis für eine individuelle, bedarfsgerechte Vergütung gelegt. Weil eine Behinderung und ein Sozialhilfebedarf nicht zwangsläufig einhergehen, erfolgt die Grundsicherung künftig unabhängig von dem Anspruch auf Leistungen der Eingliederungshilfe. Lesen Sie hier den ganzen Artikel aus dem Sgp Report Nr. 19/19.

Autoren: Sebastian Matysek (Organisationsberater contec GmbH), Marie Kramp (Referentin für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit contec GmbH)

Mit freundlicher Genehmigung der Schlüterschen Verlagsgesellschaft und der Redaktion des Sgp Report.