Kamingespräch „Teilhabeplanverfahren für Kinder und Jugendliche mit Behinderung: der neue Rahmenvertrag an der Schnittstelle zur Eingliederungshilfe“
Hier können sich Teilnehmerinnnen und Teilnehmer die Präsentation des Vortrags herunterladen.
Mit dem Bundesteilhabegesetz ergeben sich neue Fragestellungen zur Leistungserbringung und -finanzierung bei der Unterstützung junger Menschen mit Behinderung. Laut SGB IX sind die Träger der Eingliederungshilfe und der Jugendhilfe Rehabilitationsträger für Leistungen zur medizinischen Rehabilitation, zur Teilhabe am Arbeitsleben, Teilhabe an Bildung und zur sozialen Teilhabe. Das Bedarfsermittlungsverfahren in Form der Teilhabe- oder Gesamtplanung gewinnt dadurch deutlich stärker an Bedeutung, denn hier wird der Grundstein dafür gelegt, welche konkreten Leistungen zu erbringen sind. Die neu beschlossenen Rahmenverträge sollen der Praxis daher als Richtlinie dienen. In NRW wurden zudem die Zuständigkeiten zwischen den Eingliederungshilfeträgern vor allem für junge Menschen neu geordnet.
Die Fragen z.B. der Zusammenarbeit von unterschiedlichen Rehabilitationsträgern, der umfassenden Leistungsgewährung und der Vertragsgestaltung sowie der Gestaltung des Rechts von Kindern und Jugendlichen auf Teilhabe in der Praxis wollen wir gemeinsam mit Ihnen und unserem Experten Klaus-Heinrich Dreyer, Leiter des Referats „Soziale Teilhabe für Kinder und Jugendliche“ vom LWL-Landesjugendamt diskutieren und den neuen Rahmenvertrag sowie dessen Konsequenzen für die Leistungsabgrenzung beleuchten.
Für Rückfragen steht Ihnen das Veranstaltungsmanagement der contec unter veranstaltungen@contec.de gern zur Verfügung.
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Infos
Start
Donnerstag, 13.06.2019 18:00 Uhr
Ende
Donnerstag, 13.06.2019 21:30 Uhr
Ort
Essen, Parkhaus Hügel
Referent*in
Klaus-Heinrich Dreyer, LWL-Landesjugendamt
Veranstalter
contec GmbH
Anmeldefrist
Freitag, 07.06.2019 12:00 Uhr
Zielgruppe
Geschäftsleitungen & Leitungen von Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe