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    Pflegesatzverhandlungen: Rückforderungen vermeiden und sicher vorbereiten

    Pflegesatzverhandlungen: Rückforderungen vermeiden und sicher vorbereiten
    Pflegesatzverhandlungen: Rückforderungen vermeiden und sicher vorbereiten
    5:13

    Pflegesatzverhandlungen werden anspruchsvoller: Kostenträger prüfen genauer, Nachweise gewinnen an Bedeutung und Rückforderungen rücken stärker in den Fokus. Entscheidend sind jetzt belastbare Daten, nachvollziehbare Kostenbegründungen und eine realistische Einordnung aktueller Entwicklungen wie des PNOG. 

    Ein Beitrag von Antonia Mertens und Stefanie Aschenbrenner

    Pflegesatzverhandlungen entscheiden maßgeblich darüber, ob Pflegeanbieter ihre Leistungen wirtschaftlich tragfähig erbringen können. Gleichzeitig steigen die Anforderungen an Vorbereitung, Kalkulation und Nachweisführung. Viele Einrichtungen erleben aktuell, dass Kostenträger genauer prüfen, kritischer nachfragen und stärker darauf achten, ob vereinbarte Kostenpositionen später auch tatsächlich umgesetzt werden.

    Für Sie als Träger bedeutet das: Eine gute Pflegesatzverhandlung beginnt nicht erst mit dem Austausch der Unterlagen oder dem eigentlichen Verhandlungstermin. Sie beginnt deutlich früher mit einer klaren Datenbasis, einer realistischen Einschätzung Ihrer wirtschaftlichen Situation und einer Strategie, die auch spätere Rückforderungsrisiken mitdenkt.

    In diesem Artikel finden Sie hilfreiche Tipps wie Sie Ihre Pflegesatzverhandlungen strukturiert vorbereiten, Ihre Argumentation schärfen und Ihre wirtschaftliche Realität gegenüber Kostenträgern nachvollziehbar darstellen.

    Warum Rückforderungen bei Pflegesatzverhandlungen stärker in den Fokus rücken

    Rückforderungen entstehen häufig dann, wenn Anspruch, Kalkulation und tatsächliche Umsetzung auseinanderfallen. Das betrifft insbesondere verhandelte Personalkosten, vereinbarte Personalanteile oder Kostenpositionen, deren Verwendung im Nachgang nicht ausreichend belegt werden kann.

    Dabei ist entscheidend, ob Sie Ihre Kalkulation fachlich und wirtschaftlich erklären können. Kostenträger wollen nachvollziehen, warum bestimmte Aufwendungen notwendig sind, wie sie sich zusammensetzen und welche Entwicklungen dahinterstehen.

    Doch genau hier entsteht häufig Unsicherheit. Viele Einrichtungen verfügen zwar über zahlreiche Daten, aber diese Daten sind nicht immer so aufbereitet, dass sie in einer Pflegesatzverhandlung tragen. Wir helfen Ihnen, aus vorhandenen Informationen eine klare, prüffähige und verhandlungsfähige Grundlage zu entwickeln.

    Pflegesatzverhandlungen brauchen mehr als eine Kostenaufstellung

    Eine reine Fortschreibung bisheriger Kosten reicht immer seltener aus. Pflegesatzverhandlungen verlangen heute eine stärkere Verbindung aus Zahlen, Begründungen und strategischer Einordnung.

    Sie sollten deshalb frühzeitig klären:

    • Welche Kosten entwickeln sich dauerhaft?
    • Welche Kosten sind außergewöhnlich oder einmalig?
    • Welche Entwicklungen resultieren aus Tarifsteigerungen, Personalengpässen oder neuen Anforderungen?
    • Welche Risiken zeichnen sich für den kommenden Vergütungszeitraum ab?
    • Welche Positionen könnten später rückforderungsanfällig werden?

    Diese Fragen helfen Ihnen, Ihre Verhandlung nicht nur formal vorzubereiten, sondern inhaltlich zu steuern. Besonders wichtig ist dabei der Blick auf die Kostenpositionen, die später kritisch geprüft werden können. Wer hier früh Klarheit schafft, reduziert das Risiko unangenehmer Diskussionen im Nachgang.

    Personalkosten sicher begründen und nachvollziehbar steuern

    Personalkosten bleiben der zentrale Bereich in Pflegesatzverhandlungen. Sie prägen die wirtschaftliche Situation Ihrer Einrichtung und stehen zugleich besonders im Fokus der Kostenträger.

    Für eine belastbare Vorbereitung sollten Sie nicht nur Löhne und Gehälter betrachten. Auch Zulagen, Zuschläge, Sozialversicherungsanteile, Zusatzversorgung, Fortbildungen, Arbeitsschutz, Ausfallzeiten, Personalgewinnung und Maßnahmen zur Mitarbeitendenbindung gehören dazu.

    Wichtig ist: Diese Aufwendungen sollten nicht erst im Verhandlungstermin erklärt werden. Sie brauchen eine nachvollziehbare Systematik. Welche Kosten entstehen aus tariflichen Verpflichtungen? Welche Aufwendungen resultieren aus gesetzlichen Anforderungen? Welche Maßnahmen brauchen Sie, um Personal zu gewinnen, zu halten und qualitativ gute Versorgung sicherzustellen?

    Es ist grundlegend, dass Sie diese Zusammenhänge so aufbereiten, dass Kostenträger Ihre Kalkulation nachvollziehen können und Sie selbst mehr Sicherheit für die spätere Umsetzung gewinnen.

    Rückforderungen vermeiden durch laufendes Pflegesatzcontrolling

    Pflegesatzverhandlungen enden nicht mit der Vereinbarung. Der eigentliche Praxistest beginnt im laufenden Vergütungszeitraum. Dann zeigt sich, ob Annahmen, Personaleinsatz, Auslastung und Kostenentwicklung zur verhandelten Grundlage passen.

    Ein regelmäßiges Pflegesatzcontrolling hilft Ihnen, Abweichungen früh zu erkennen. So können Sie prüfen, ob verhandelte Personalkosten tatsächlich entsprechend verwendet werden, ob Personalmengen erreicht werden und ob Sachkosten oder Auslastung anders verlaufen als geplant.

    Sachkosten und Risiken aktiv in die Verhandlungen einbringen

    Energie, Lebensmittel, Versicherungen, externe Dienstleistungen, IT, Wartung oder gesetzlich ausgelöste Zusatzanforderungen entwickeln sich nicht automatisch gleichmäßig. Eine pauschale Fortschreibung der Sachkosten kann deshalb zu kurz greifen.

    Für Ihre Pflegesatzverhandlungen sollten Sie konkrete Entwicklungen sichtbar machen. Welche Kostensteigerungen sind bereits eingetreten? Welche Verträge verändern sich? Welche Anforderungen wirken sich auf den Betrieb aus? Welche Risiken bestehen im kommenden Zeitraum?

    Je klarer Sie diese Punkte darstellen, desto besser können Sie Ihre wirtschaftliche Situation begründen. Gleichzeitig vermeiden Sie, dass relevante Entwicklungen erst im Nachhinein sichtbar werden und dann nicht mehr ausreichend berücksichtigt werden können.

    PNOG: aufmerksam beobachten, aber nicht vorschnell kalkulieren

    Das Pflegeneuordnungsgesetz, kurz PNOG, kann für Pflegeanbieter künftig relevant werden. Aktuell befindet es sich jedoch noch im laufenden Verfahren. Das Bundesgesundheitsministerium führt den Stand als Referentenentwurf vom 05.06.2026; ein beschlossenes Gesetz liegt damit noch nicht vor. Ziel des PNOG ist laut BMG, die Finanzen der Pflegeversicherung zu stabilisieren und die Versorgung zu verbessern.

    Für Pflegesatzverhandlungen ist vor allem interessant, dass der Entwurf Technik, Digitalisierung und personalentlastende Modelle stärker in den Blick nimmt. Die im Referentenentwurf vorgesehenen Transformationsstellen sollen vollstationären Pflegeeinrichtungen mehr Flexibilität im Umgang mit dem anhaltenden Fachkräftemangel ermöglichen. Hintergrund ist, dass viele Einrichtungen genehmigte Pflege- und Betreuungsstellen trotz intensiver Bemühungen nicht besetzen können. Künftig soll daher ein Teil der finanziellen Mittel, die für dauerhaft unbesetzte Stellen vorgesehen sind, für den Einsatz pflegeunterstützender technischer und digitaler Lösungen verwendet werden können.

    Nach dem aktuellen Entwurf können Pflegeeinrichtungen bis zu zehn Prozent der unbesetzten Stellenanteile in sogenannte Transformationsstellen umwandeln. Die dadurch freiwerdenden Mittel dürfen für Technologien eingesetzt werden, die das Pflegepersonal entlasten und Arbeitsprozesse effizienter gestalten. Welche Systeme und Anwendungen hierfür infrage kommen, soll ein zentraler Förderkatalog festlegen. Ziel ist es, digitale Innovationen stärker in die Pflegepraxis zu integrieren und gleichzeitig die Versorgungssicherheit trotz knapper Personalressourcen zu gewährleisten.

    Gleichzeitig bleibt die konkrete Ausgestaltung des PNOG offen. Noch ist nicht absehbar, wie Kostenträger mit den vorgesehenen Regelungen umgehen werden und welche Anforderungen sie an Nachweise stellen. Deshalb empfehlen wir: Beobachten Sie die Entwicklung aufmerksam, aber stützen Sie aktuelle Vergütungsannahmen nicht allein auf den PNOG-Entwurf.

    Sinnvoll ist bereits jetzt, mögliche technische oder digitale Lösungen fachlich vorzubereiten. Prüfen Sie, welche Anwendung Ihre Mitarbeitenden tatsächlich entlastet, welche Prozesse sich verändern und welcher Nutzen messbar wird. Ein belastbarer Nutzennachweis wird voraussichtlich entscheidend bleiben, wenn solche Lösungen künftig refinanziert werden sollen.

    Unser Fazit: Verhandlungssicherheit entsteht vor dem Verhandlungstermin

    Rückforderungen bei Pflegesatzverhandlungen lassen sich nicht immer vollständig ausschließen. Sie können Ihr Risiko jedoch deutlich reduzieren, wenn Sie Ihre Verhandlungen datenbasiert vorbereiten, Kostenpositionen nachvollziehbar begründen und die Umsetzung im laufenden Vergütungszeitraum aktiv steuern.

    Dabei geht es nicht um mehr Bürokratie, sondern um mehr Sicherheit: für Ihre Einrichtung, Ihre wirtschaftliche Planung und Ihre Gespräche mit den Kostenträgern.

    Text: Antonia Mertens und Stefanie Aschenbrenner
    Bild: © Shutterstock 

    Martin Merkel

    Martin Merkel ist Partner und Mitglied der Geschäftsleitung von contec. Er leitet den Geschäftsbereich Betriebswirtschaft und verantwortet das Beratungsangebot rund um Wirtschaftsplanungen, Entgelt- und Pflegesatzverhandlungen sowie Transaktionen (M&A). Martin Merkel ist unter anderem spezialisiert auf Fragen der strategischen Neuausrichtung, wirtschaftlichen und organisatorischen Sanierung sowie der Prozessoptimierung.