Großer Andrang beim contec Kamingespräch zum Landesrahmenvertrag NRW

landesrahmenvertrag
Donnerstag, 13 Februar 2020 14:49

Die Umsetzung der Vorgaben durch das BTHG, in NRW konkretisiert durch den Landesrahmenvertrag vom 23. Juli 2019, und die Entwicklung personenzentrierter Konzepte und Strukturen sind für die Leistungserbringer der Eingliederungshilfe eine große Herausforderung. contec begleitet und unterstützt sie daher mit Branchenkenntnis und Praxiserfahrung – vor Ort in der konkreten Umsetzung, aber auch durch Veranstaltungen zu aktuellen Themen und Fragestellungen.

Am 12. Februar 2020 fand das erste contec Kamingespräch des Jahres unter dem Thema „Der Landesrahmenvertrag NRW – Was ist jetzt zu tun?“ in Essen statt. Die teilnehmenden Entscheider*innen der Branche profitierten vom Austausch untereinander sowie vom fachlichen Input  des geladenen Experten von der Leistungsträgerseite, Dr. Dieter Schartmann, Leiter des Fachbereichs Eingliederungshilfe II im LVR, sowie der contec-Expertin Birgitta Neumann, Marktfeldleiterin Eingliederungshilfe sowie Kinder- und Jugendhilfe. Die zahlreichen Anmeldungen zur Veranstaltung machten bereits im Vorfeld das hohe Interesse an der Themensetzung deutlich.

Dr. Schartmann betonte eingangs noch einmal den Kern des Landesrahmenvertrags und aller damit verbundenen Anforderungen, nämlich die Stärkung der Position der Leistungsberechtigten durch die Personenzentrierung. Er vertiefte dann die konkrete Agenda des Vertrags im Hinblick auf einige der darin, im besonderen Teil (B), Punkt 4, beschriebenen „Leistungen zur sozialen Teilhabe“ sowie ihre Evaluation.

Eine Anforderung des Rahmenvertrags, welche die Leistungserbringer derzeit besonders beschäftigt, ist die Erstellung der Fachkonzepte zur Darstellung des Leistungsangebots. Hier können sie nicht auf eine Musterlösung zurückgreifen, denn es muss individuell das eigene Leistungsangebot definiert werden. Sowohl bei der Leistungsdefinition und -trennung als auch bei der konkreten Erstellung der Fachkonzepte kann contec die Leistungserbringer begleiten.

Darüber hinaus unterstützen die contec-Berater*innen im Kontext des BTHG z. B. durch die Entwicklung neuer Leistungsangebote oder auch durch Workshops zum Umgang mit der Gesamtplanung. Informieren Sie sich über das gesamte Leistungsportfolio für die Eingliederungshilfe unter: contec.de/eingliederungshilfe

 

Birgitta Neumann

Birgitta Neumann contec

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