NEWS: Gewaltschutz in WfbM – Expert*innenkommission gibt erste konkrete Handlungsempfehlungen
Als Reaktion auf die Vorkommnisse in den Einrichtungen der Diakonischen Stiftung Wittekindshof zu Beginn letzten Jahres startete das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS) NRW unter Minister Karl-Josef Laumann eine Initiative zur „Änderung des Wohn- und Teilhabegesetzes sowie des Ausführungsgesetzes zum Neunten Sozialgesetzbuch“ (wir berichteten). Dieser Gesetzesentwurf stieß bei den beteiligten Verbänden, Werkstätten und Leistungsträgern auf große Unsicherheit. Gemeinsam mit dem Experten Dr. Michael Weber, Vorsitzender der LAG WfbM NRW, warfen wir einen ersten Blick auf dieses Vorhaben und darauf, was WfbM heute schon in puncto Gewaltschutz tun können.
Am 15. Dezember 2021 legte nun die vom Minister einberufene Expert*innenkommission dem Ministerium ihren Abschlussbericht vor. Der Bericht enthält eine Reihe von Empfehlungen, um die Gestaltung von Leistungen der Eingliederungshilfe für Menschen mit besonders herausforderndem Verhalten zu verbessern – insbesondere hinsichtlich des Gewaltschutzes.
Der Abschlussbericht empfiehlt vor allem folgende Maßnahmen:
- Verpflichtung der Träger der Eingliederungshilfe zu mehr Gewaltschutz
- Fachliche Qualifizierung der WTG-Behörden für den Gewaltschutz
- Erweiterung der gesetzlichen Prüfgrundlage durch Schutzregelungen, Meldepflichten, Vorgaben zur Erstellung von Gewaltschutzkonzepten
- Einrichtung einer landeszentralen Monitoring- und Beschwerdestelle zur Gewaltprävention
- Verbesserung der Zusammenarbeit von WTG-Behörden, Trägern der Eingliederungshilfe und Betreuungsgerichte durch regionale Beratungs- und Kompetenznetzwerke
- Qualifizierung und Vernetzung der Akteur*innen im Betreuungsrecht
- Schaffung geeigneter Angebotsstrukturen in den Regelstrukturen der Eingliederungshilfe
Entscheidend für die Teilhabechancen und Lebensbedingungen von Menschen mit Behinderungen seien auch die Verfügbarkeit intensiver, personenorientierter Unterstützungsangebote aus dem Spektrum der Eingliederungshilfe in einer Region. Die Kommission regt deshalb zu einer regionalen Strukturplanung und zum Ausbau ambulanter Regelangebote an, die im Rahmen von Modellprojekten erprobt werden sollen.
Sie haben Fragen hinsichtlich des Gewaltschutzes oder zum Umgang mit herausforderndem Verhalten? Sehen Sie Beratungsbedarf in der Qualifizierung Ihrer Mitarbeitenden oder zu den Unterstützungsstrukturen in Ihrer Einrichtung? Dann steht Ihnen contec als Partner zur Seite. Sprechen Sie uns unverbindlich an!
In unserem Magazin-Bereich halten wir Sie über alle weiteren Entwicklungen auf dem Laufenden und geben zeitnah weitere Handlungsempfehlungen.
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