Inklusionsbetrieb – in 4 Schritten zur gesellschaftlichen Teilhabe

Inklusionsbetrieb gründen
Freitag, 15 Oktober 2021 15:12

Die neue Ampelkoalition hat in ihrem Koalitionsvertrag beschlossen, die Inklusion von Menschen mit Behinderungen in den allgemeinen Arbeitsmarkt stärken zu wollen. Neben einigen anderen Beschlüssen sollen auch Inklusionsbetriebe, die rechtlich und wirtschaftlich selbstständig sind und sich wie jedes andere Unternehmen am freien Markt behaupten müssen, durch eine umsatzsteuerliche Privilegierung gestärkt werden. Sie wollen einen Inklusionsbetrieb gründen? In vier Schritten erfahren Sie mehr über die Entwicklung einer Geschäftsidee, die Erstellung eines Businessplans und die richtige Unterstützung durch Fördergelder.

Durch das in großen Teilen am 1. Januar 2017 in Kraft getretene BTHG sollen die gesellschaftliche Teilhabe und die Möglichkeiten zur Inklusion am ersten Arbeitsmarkt für Menschen mit Behinderung gestärkt werden. Inklusionsbetriebe bieten Menschen mit Behinderung die Möglichkeit, sich auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt einzugliedern. Bei ihrer Aufgabe, gesellschaftliche Inklusion zu ermöglichen, erfahren sie bereits hohen Zuspruch.

Ein Inklusionsbetrieb ist nicht mit einer Werkstatt für Menschen mit Behinderung gleichzusetzen – vielmehr handelt es sich hier um eigenständige, wirtschaftliche Unternehmen bzw. unternehmensinterne oder von öffentlichen Arbeitgebern geführte Betriebe oder Abteilungen, die sich auf dem freien Markt behaupten müssen. Im Spannungsfeld zwischen ökonomischer Effizienz und gleichberechtigter beruflicher Teilhabe verfolgen sie ein Leitbild, das den höchsten Ansprüchen der sozialen Marktwirtschaft gerecht wird: marktorientiertes Wirtschaften mit inklusivem Kern.

In den Inklusionsbetrieben arbeiten und verdienen Mitarbeitende mit und ohne Handicap gleichermaßen. Die Mitarbeitenden haben dort nicht den Status von Patient*innen oder Rehabilitand*innen, sondern sind sozialversicherte Arbeitnehmer*innen, die nach den gängigen Bestimmungen des Arbeits- und Tarifrechts beschäftigt werden. Von regulären privatwirtschaftlichen Unternehmen unterscheiden sie sich in der Hinsicht, dass sie mindestens 30 Prozent ihrer Arbeitsplätze an Menschen mit Behinderung vergeben. Dies hat auch Auswirkungen auf die Gründung von Inklusionsbetrieben.

Hier stellen wir Ihnen die vier wichtigsten Schritte auf dem Weg zu einem erfolgreichen Inklusionsbetrieb vor. Wie gelingt es einem Unternehmen, sich als Inklusionsbetrieb auf dem Markt zu behaupten?

Schritt 1: Entwickeln und konkretisieren Sie Ihre Geschäftsidee

Zu Beginn sollten Sie eine Geschäftsidee entwickeln und diese konkretisieren. Wie bei jedem anderen Unternehmen hängt auch bei einem Inklusionsbetrieb der Erfolg von einer innovativen Geschäftsidee und ihrer Umsetzung ab.

  • Wie ist die Marktsituation?
  • Besteht ein Bedarf an der Geschäftsidee?
  • Ist die Idee sinnvoll und realisierbar?
  • Welche Ressourcen und Fachkenntnisse erfordert die Geschäftsidee?
  • Wie sieht ein sinnvolles Vorgehen aus?

Dies ist nur eine Auswahl an Fragen, die Sie stellen sollten. Gerade zu Beginn ist es eine Herausforderung, genaue Ziele zu definieren, jedoch auch eine sehr wichtige Aufgabe. Fragen zum Geschäftsfeld, der Expertise und den gesetzten Zielen und Maßnahmen können nicht einfach pauschal beantwortet werden. Vielmehr benötigen sie eine individuelle Lösung.

Schritt 2: Erstellen Sie einen Businessplan für Ihren Inklusionsbetrieb

Ist der erste Schritt getan, folgt die strategische Ausrichtung. Wie bei jedem erfolgreichen Unternehmen ist auch bei einem Inklusionsbetrieb ein professioneller Businessplan von großer Bedeutung.

  • Wie soll der Finanzplan aussehen?
  • Und wie wird dieser erstellt?
  • Ist ein Startkapital vorhanden?
  • Wenn ja, in welcher Höhe?
  • Welche inhaltlichen Konzepte müssen ausgearbeitet werden und wie sehen diese aus?
  • Welches Fachpersonal wird benötigt und wo kann es geworben werden?

Der Businessplan dient als Entscheidungsgrundlage und soll Ihr Unternehmen zukunftsfähig aufbauen. Somit sollte er alle für Ihr Unternehmen wichtigen Eckpunkte beinhalten. Bei der Erhebung von Informationen und der Erstellung eines zukunftsfähigen Businessplans ist es nie verkehrt, sich professionelle Hilfe mit ins Boot zu holen.

Schritt 3: Schaffen Sie Begleit- und Förderangebote

Im nächsten Schritt geht es darum, geeignete Begleit- und Förderangebote zu finden. Dies ist Voraussetzung für die Mitarbeitenden in einem Inklusionsbetrieb und wird auch durch das BTHG vorgeschrieben. Diese sollten immer personenorientiert und individuell auf Ihre Beschäftigten abgestimmt sein. Bei der inhaltlichen Gestaltung kann es außerdem sinnvoll sein, sich mit einem kompetenten Team zusammenzusetzen. So können Fragen zur individuellen Bedarfserhebung, der Entwicklung geeigneter Maßnahmen und deren Evaluation sowie der Wirksamkeit von Angeboten gemeinsam bearbeitet werden.

Schritt 4: Beantragen Sie Fördergelder für Ihren Inklusionsbetrieb

Als Inklusionsbetrieb haben Sie die Möglichkeit, Fördergelder zu beantragen. Dieser Schritt ist entscheidend bei der Gründung und dem Ausbau eines erfolgreichen Inklusionsbetriebes. Wann man einen Anspruch auf Fördergelder hat und wo man diese beantragt, hängt von der Region ab. In der Regel werden Zuschüsse aus der Ausgleichsabgabe jener Unternehmen finanziert, die der gesetzlichen Mindestvorgabe von fünf Mitarbeitenden mit Behinderung im Betrieb nicht nachkommen. Verwaltet und bewilligt werden Fördergelder von den jeweiligen Integrationsämtern.

Während des Prozesses, aber auch im laufenden Betrieb kann es immer wieder zu Holprigkeiten kommen. Wir unterstützen Sie gerne bei der Gründung eines Inklusionsbetriebes und stehen Ihnen beratend zur Seite, sollte es zu wirtschaftlichen „Schieflagen“ im laufenden Betrieb kommen.

Zum Hintergrund

Ende der 1970er Jahre wurden die ersten Inklusionsunternehmen in Deutschland gegründet. Mit der Novellierung des Schwerbehindertengesetzes im Oktober 2000 und der Implementierung des SGB IX im Juli 2001 wurden Inklusionsunternehmen hinsichtlich ihrer Aufgabenstellung und Finanzierung gesetzlich definiert. Damit erhielten sie einen festen Platz im System der beruflichen Teilhabe von Menschen mit Behinderungen. Die mit dem neuen Rechtsstatus verbundene Planungssicherheit hat zu einer anhaltenden Welle an Firmengründungen geführt. Heute arbeiten über 900 Unternehmen, Betriebe und Abteilungen in den verschiedensten Branchen. Das Spektrum reicht von industrieller Fertigung über Dienstleistungen, Handel, Handwerk, Hotel- und Gaststättengewerbe bis hin zu Multimedia- und IT-Unternehmen.

Text: Martin Weißenberg/Ewa Kulas
Bild: Mangostar/Adobe.Stock