Gehälter in der Wohlfahrtspflege: Dr. Gerhard Timm und Dr. Thomas Müller im Interview

Gehälter in der Wohlfahrtspflege
Montag, 04 Januar 2021 15:29

Die mediale Berichterstattung über Skandale rund um Gehälter in der Wohlfahrtspflege reißt nicht ab. Das Ergebnis: Eine Skandalisierung einzelner Verbände, unter der mitunter die ganze Wohlfahrt zu leiden hat. Nichtsdestotrotz zeigen solche Skandale, die – wie die contec Vergütungsstudien belegen – Ausreißer, sogenannte schwarze Schafe in der Branche sind, einen wunden Punkt auf. Über Geld muss man eben doch manchmal sprechen. Das haben wir getan, und zwar mit Dr. Gerhard Timm, Geschäftsführer der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege (BAGFW), sowie mit Dr. Thomas Müller, Geschäftsführer der contec und Leiter von conQuaesso® JOBS. Kaum jemand hat tiefere Einblicke in die Vergütungsverhandlungen der Sozialwirtschaft und ihres Top-Managements.

Dr. Timm, wie geht es Ihnen, wenn Sie Berichterstattungen über Gehälter in der Wohlfahrtspflege wie kürzlich die durch ZDF Zoom, das Team Wallraff oder auch Schlagzeilen in der BILD sehen?

Timm: So etwas ärgert mich kolossal, weil es ein Licht auf die Freie Wohlfahrtspflege wirft, das sie nicht verdient hat. Selbstredend sind die Vorgänge in der AWO Frankfurt und Wiesbaden für sich genommen skandalös und ich möchte nicht die „Einzelfall-Keule“ schwingen und es damit erledigen. Ein ähnlicher Fall ist ja kurz vorher an der Müritz bekannt geworden und später in Thüringen. Dem muss man sich stellen. Das macht der AWO-Bundesverband absolut vorbildlich, da wird richtig aufgeräumt und gerade eben haben sie einen neuen Governance-Kodex mit Handreichungen für die Untergliederungen verabschiedet. Aber man darf auch nicht vergessen, dass wir bei der Wohlfahrtspflege von über 120.000 Einrichtungen und 1,9 Mio. Beschäftigten sprechen, die gerade in diesen Zeiten eine hervorragende Arbeit leisten und ganz sicher nicht unangemessen viel verdienen.

Dr. Müller, teilen Sie diese Einschätzung?

Müller: Absolut. Das belegen zum einen die Daten unserer seit 2004 erscheinenden Vergütungsstudien, die – gerade im Vergleich zu anderen Branchen – zeigen, dass das Top-Management der Sozialwirtschaft vollkommen angemessen vergütet wird. Zum anderen spreche ich da aus eigenen Erfahrungen. Seit 14 Jahren begleite ich die Besetzung von Top-Management Positionen in Verbänden und Organisationen der Sozialwirtschaft und erlebe dadurch mit, wie hier verhandelt und vergütet wird. Meine Einschätzung: Bei den Gehältern der Wohlfahrtspflege ist sogar noch Luft nach oben, wenn man im Wettbewerb mit der Privatwirtschaft nicht völlig untergehen möchte.

Nun sind diese Skandale aber nicht von der Hand zu weisen: Thüringen, Mecklenburg-Vorpommern und Hessen sind nur drei Beispiele. Dr. Timm, wie kann man so etwas verhindern und was tun Sie als Interessensvertretung der Wohlfahrtspflege dafür?

Dr. Gerhard Timm, BAGFW

Dr. Gerhard Timm
© BAGFW

Timm: Sobald kriminelle Energien im Spiel sind – und das waren sie in Hessen offensichtlich – ist das gar nicht so einfach. Da wurden ja nicht „nur“ irgendwelche Schlupflöcher genutzt, die die Rechtslage möglicherweise geboten hat, sondern systematisch Betrug begangen. Banken fragen sich seit Jahrhunderten, wie sie Banküberfälle verhindern können und es kommt nach wie vor dazu. Nichtsdestotrotz müssen diese Fälle minutiös aufgearbeitet werden und dann dürfen wir auch die Fragen nicht scheuen: Woran hat es gelegen? Wer hat versagt? Wo haben möglicherweise Aufsichtsstrukturen nicht so gegriffen, wie sie sollten? Hat das mit Fragen von Haupt- und Ehrenamt zu tun bzw. wie kann ich ehrenamtliche Gremien dazu befähigen, ihrer Aufsichtsfunktion auch wirklich nachzukommen? Meine ehrliche Einschätzung ist, dass die Wohlfahrt in den letzten Jahrzehnten einen unglaublichen Fortschritt in puncto Transparenz gemacht hat. Das klingt vielleicht widersprüchlich, wenn man an die Skandale denkt, aber die befeuern den Fortschritt weiter und zeigen ja, dass an ganz vielen anderen Stellen das System funktioniert. Der Bundestag hat im Jahressteuergesetz übrigens gerade ein Zuwendungsempfängerregister beschlossen. Ob das ein Schritt zu der von uns geforderten gesetzlichen Regelung von Transparenzpflichten ist, wird sich zeigen.

Müller: Ich bin regelmäßig verblüfft, dass selbst innerhalb eines Verbandes der Wohlfahhrtspflege kaum Transparenz über die Gehälter der einzelnen Ebenen herrscht. So habe ich schon oft erlebt, dass ein Landesgeschäftsführer keine Ahnung hat, was ein Kreisgeschäftsführer verdient…

Timm: Das liegt an den Organisationsformen. Kreisverbände sind in der Regel eigenständige Vereine mit eigener Satzung und Rechtspersönlichkeit, die zwar irgendwie Mitglied im Landesverband, diesem aber nicht wie in einer klassischen Konzernstruktur Rechenschaft schuldig sind. Ja, es liegt im Moment noch an den Verbänden selbst, hier für Transparenz zu sorgen. Wir von der BAGFW haben schon vor Jahren dem Bundesjustizministerium einen gesetzgeberischen Vorschlag für Transparenzregelungen im gemeinnützigen Bereich analog zum HGB gemacht, der wurde aber bisher nicht aufgegriffen.

Wie nehmen Sie das Thema der Angemessenheit der Gehälter in der Wohlfahrtspflege denn wahr? Gibt es Bestrebungen für mehr Transparenz hinsichtlich der Vergütung?

Dr. Thomas Müller

Dr. Thomas Müller,
©contec GmbH

Müller: Die Bestrebungen sind da, der Deutsche Caritasverband ist da mit gutem Beispiel vorangegangen, indem er uns 2018 mit einer verbandsinternen Vergütungsstudie beauftragt hat, und auch weitere, zum Teil kleinere Landesverbände anderer Trägerschaften sind nachgezogen. Davon würden wir uns noch mehr wünschen.

Timm: Das Thema der Angemessenheit der Gehälter in der Wohlfahrtspflege ist sicherlich ein heikleres als in der Privatwirtschaft, das ist es immer, wenn es um öffentliche Gelder geht und wir als Wohlfahrt haben da auch noch mal eine andere Verpflichtung. Ein sehr guter Schritt zu mehr Transparenz und vor allem Sicherheit über die Angemessenheit ist das letzte Urteil des Bundesfinanzhofes dazu, das gefällt mir richtig gut. Damit sind wir flexibel, es lässt Möglichkeiten des externen Fremdvergleichs auch außerhalb der eigenen Branche zu und wenn wir uns alle daranhalten, dann können wir auch guten Gewissens angemessene Gehälter für unsere Top-Führungskräfte zahlen.

Sie haben den branchenexternen Fremdvergleich schon angesprochen. Wie sehen Sie sich denn im Vergleich zu privaten Unternehmen aufgestellt? Und gibt es da einen Austausch zwischen BAGFW und bspw. dem bpa oder dem VDAB?

Timm: Einen systematischen Austausch mit den Verbänden der Privaten gibt es dazu nicht, aber wir pflegen ein gutes Verhältnis. Ich kann mir gut vorstellen, dass wir darüber reden könnten, aber es sind doch zwei relativ getrennte Bereiche einer Branche. Es ist Fakt, dass wir alle gute Führungskräfte benötigen, die auch wirtschaftlich denken können. Diese Führungskräfte gewinnt man aber auch nicht nur über eine sinnstiftende Aufgabe für einen gemeinnützigen Träger, auch die wollen – eben angemessen – vergütet werden. Eine grundsätzliche Wettbewerbsfähigkeit muss bei den Gehältern des Top-Managements der Wohlfahrtspflege gewährleistet sein.

Müller: Es ist schon spannend, kürzlich war ich bei einem Caritasverband, da ging es um eine Vorstandsposition, und direkt davor bei einem privaten Träger für eine Geschäftsführungsposition. Im Prinzip haben beide ähnlich argumentiert, aber auf unterschiedlichem Niveau. Während es bei den privaten hieß: Wir müssen tief in die Tasche greifen, wir möchten jemanden, der uns Marktanteile erschließt, hieß es bei der Caritas: Wir brauchen jemanden, der in die Strukturen passt und mehr als B3 darf der nicht verdienen. Die Hemmungen bei der Wohlfahrtspflege für großzügige Gehälter sind durchaus spürbar. Und das liegt nicht immer an dem Pflichtgefühl gegenüber der öffentlichen Hand, sondern manchmal auch an internen Strukturen. Meine Erfahrung zeigt auch: Manchmal, wenn ein Superintendent bei der Besetzung einer Top-Management-Position eines diakonischen Trägers involviert ist, wird das Gehalt bei den Vorbesprechungen so gedeckelt, dass die neue Führungskraft nicht mehr verdient als eben jener Superintendent. Was da aber ex ante gesagt und in der Realität hinterher umgesetzt wird, ist auch nicht immer deckungsgleich.

Was würden Sie sagen, wer bezahlt seine Führungskräfte am besten?

Müller: Das kann man so pauschal nicht beantworten, weil die Höhe der Vergütung von vielen Faktoren abhängt, allen voran von der Unternehmensgröße, aber auch von Variablen wie Zusatzfunktionen, Spitzenstruktur und weiteren. Außerdem fallen in die Vergütungspakete – das, was wir in den Studien als Bruttogesamtgehalt handeln – auch andere Bestandteile als das Jahresfestgehalt. Die Daten unserer Vergütungsstudien lassen aber vermuten, dass die Freie Wohlfahrtspflege noch etwas besser vergütet als private Betreiber auf Ebene des Top-Managements, wenngleich es hier nicht um Unsummen geht.

Timm: Das kommt außerdem maßgeblich auf die Branche an, in der wir uns bewegen. In der Pflege liegt heute bereits der gewerbliche Anteil unter den Anbietern bei über 50 Prozent und gleichzeitig herrscht so eine Knappheit an Personal, auch an Führungskräften, da gelten andere Regeln als in der Eingliederungshilfe oder z. B. in den Hospizen.

Müller: Spannend finde ich auch, dass kommunale Unternehmen, von denen man oft glaubt, sie wären fest in der TVöD-Denke und deren Endstufen verankert, oftmals gar nicht so schlecht zahlen.

Jahresgehalt Wohlfahrtsflege

Auszug aus der contec Vergütungsstudie 2018: Bruttogesamtgehalt nach Trägerschaft

 

Timm: Wenn man bösartig wäre, könnte man das darauf zurückführen, dass das früher oft so eine Art Versorgungs-Job für ehemalige Politiker war, die sich aus der Politik zurückgezogen hatten und die man mit einem guten Job versorgen wollte. Aber auch das geht meines Erachtens nach zurück. Genau wie andere Compliance-Gegenstände. Wenn ich daran denke, was früher nicht nur an Weihnachtskarten, sondern an zum Teil wertvollen Geschenken zwischen Unternehmen ausgetauscht wurde – das wird heute durchaus kritischer gesehen und das ist auch gut so.

Ich fasse noch mal zusammen: Die Freie Wohlfahrtspflege ist Ihrer Meinung nach auf dem richtigen Weg zu mehr Transparenz in den Gehaltsstrukturen und hat hier auch schon große Schritte gemacht. Außerdem sehen Sie es als geboten, die Gehälter in der Wohlfahrtspflege so anzulegen, dass sie angemessen für den Umstand sind, dass sie aus öffentlichen Mitteln gezahlt werden, aber den sozialen Unternehmen auch den Wettbewerb zu anderen Branchen ermöglicht.

Timm: Ja, ganz genau!

Was würden Sie denn von einem Transparenzregister, das die Offenlegung von Gehältern in der Wohlfahrtspflege verpflichtend macht, erwarten? Die Transparenzdatenbank aus Mecklenburg-Vorpommern beispielsweise wird als großer Erfolg gefeiert, aber die Angabe der Vergütung ist weiterhin optional.

Timm: Wenn es ein solches Register geben soll, was durchaus sinnvoll sein kann, dann fände ich es wichtig, dass es bundesweit und einheitlich geregelt ist und auf bereits bestehende Vorschläge aufbaut. Dabei sind die Gehälter aus meiner Sicht nicht der entscheidende Aspekt. Es gibt ja schon gute Standards wie den von der Initiative Transparente Zivilgesellschaft oder vom Deutschen Zentralinstitut für soziale Fragen zu Governance Anforderungen, die sind eine gute Grundlage. Caritas und Diakonie haben gemeinsame Transparenzstandards veröffentlicht, die bereits daran anknüpfen. Auch die AWO hat eine ausführliche Handreichung, wie angemessene Gehälter für Geschäftsführungen zu ermitteln sind. Ein solches Register sollte die verschiedenen Perspektiven zufriedenstellen, damit sich nicht wieder Doppelstrukturen bilden, je nachdem, wer die Informationen braucht. Wir kennen das aus dem Pflegebereich: Heimaufsicht, Pflegekasse, Angehörigenvertretung – alle wollen ganz ähnliche Informationen, aber immer ein bisschen anders formuliert.

Dr. Timm, ein letztes Wort, das Sie an Ihre Mitglieder richten wollen mit Blick auf das Jahr 2021?

Timm: Als Freie Wohlfahrtspflege haben wir nicht nur eine besondere Verpflichtung zu Transparenz über die Mittel, die uns zur Verfügung gestellt werden, sondern wir haben auch eine Verpflichtung zu Nachhaltigkeit, einen sozialen Auftrag. Ich würde mir wünschen, dass solche Dinge bei Vergütungsverhandlungen mehr zusammengedacht werden, beispielsweise, wenn es um Dienstwagen geht. Muss es immer der Diesel oder Benziner sein oder kann man vielleicht in E-Mobilität investieren? Das nur als Beispiel, ich glaube, das Thema Nachhaltigkeit wird im kommenden Jahr auf der Agenda der Freien Wohlfahrtspflege nach oben rücken und dafür ist es auch höchste Zeit.

Müller: Allerdings. Das bildet sich zum Teil jetzt schon ab. Immer häufiger erlebe ich, wie bei der Verhandlung ganzer Vergütungspakete Dienstwagen keine Rolle mehr spielen, sondern bewusst nach Dienst-Fahrrädern gefragt wird, dann in der Regel E-Bikes. Das kommt dann ja noch mal mit ganz anderen steuerlichen Bedingungen daher. Ich bin sehr gespannt, wie sich das noch weiterentwickelt und ob sich so etwas in der kommenden Vergütungsstudie 2020 schon abzeichnen wird!

Vielen Dank, Ihnen beiden, für das Gespräch!

Anm. d. Redaktion: Die Umfrage zur contec Vergütungsstudie 2020 ist bis zum 5. März 2021 geöffnet. Nehmen Sie teil und sichern sich so ein kostenloses digitales Exemplar der Studienergebnisse! contec.de/verguetung2020

Text: Marie Kramp
© fizkes

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