Virtuelle Teilhabe? – Digitale Medien für die Personenzentrierung

Digitale Medien_Teilhabe
Dienstag, 20 November 2018 07:57

Die Nutzung von digitalen Medien stellt für Menschen mit Behinderung eine zukunftsorientierte Hilfestellung zur Teilhabe dar. Im Sinne der Zielsetzung des BTHGs für mehr Selbstbestimmung sollte die Eingliederungshilfe die Vorteile dieser digitalen Helfer kennen und für sich, aber vor allem für die KlientInnen nutzen können. In diesem Beitrag möchten wir Ihnen anhand einiger bereits bestehender Angebote aufzeigen, wie die Digitalisierung die Teilhabe verbessern und die Arbeit der Eingliederungshilfe erleichtern kann. Die hier genannten Apps und Dienstleister stellen aber nur eine kleine Auswahl ohne Anspruch auf Vollständigkeit dar und wurden von unserer Redaktion nicht auf Handhabbarkeit und Funktion getestet.

Digital = individuell? – Neue Wege für eine moderne Teilhabe

Das Schlagwort heißt personenzentrierte Förderung. Dieser individuelle Ansatz in der Förderung und Versorgung von Menschen mit Behinderung, den das BTHG zu integrieren versucht, schreit förmlich nach Methoden, die die Individualität der KlientInnen berücksichtigt. Digitalisierung kann und wird hier deshalb an Bedeutung auch für die Eingliederungshilfe gewinnen. Dazu gehören z.B. spezifische und anleitende Assistenzleistungen, die ein selbstbestimmteres Leben ermöglichen. Unter anderem zählen hierzu z.B. die Anleitung und Unterstützung zur Nutzung von Multimediaprodukten sowie eine Hilfestellung beim Zugriff auf Informations- und Kommunikationstechniken.
Schulungen und Workshops helfen, die Anbieter von Leistungen der Eingliederungshilfe mit den digitalen Systemen vertraut zu machen. Welche Angebote gibt es für die Einrichtungen selbst, wie können unsere KlientInnen profitieren? Sich hier systematisch weiterzubilden gilt nicht nur für die Führungsebene, sondern vor allem für die Mitarbeitenden, die im direkten Kontakt zu den KlientInnen stehen. Gemeinsam mit ihnen wird entschieden, welche digitalen Prozesse eine sinnvolle Unterstützung bieten.

Das BTHG umsetzen – auch digital!

Ein breites Spektrum an Dienstleistern bietet bereits an das BTHG angepasste Softwarelösungen an. Diese helfen dabei, die notwendigen strukturellen und organisatorischen Änderungen, die das BTHG erfordert, in der Einrichtung umzusetzen. Dazu gehören die Verwaltung von Entgelt- und Leistungsabrechnungen, die Erstellung ICF-basierter Förder- und Pflegeplanungen, Datenverwaltung und Evaluationssysteme für individuelle Entwicklungen, die sich bereits an die neuen Gesetzesänderungen angepasst haben. Beispielsweise ist das Programm VIA-S ein auf die individuellen Bedürfnisse angepasstes Verwaltungs-, Informations- und Abrechnungssystem. Die einrichtungsinternen Arbeitsprozesse werden damit evaluiert und kontinuierlich an die Forderungen des BTHGs angepasst. Ähnliche Programme sind: Sinfonie Software, Senso Mobil, RISUS-Software und NEXUS.

Und der Mensch? – Assistenzleistungs-Apps erleichtern Teilhabe im Alltag

Assistenzleistungs-Apps helfen sowohl den Mitarbeitenden als auch den Angehörigen, aber vor allem den Menschen mit Behinderung selbst. Sie bauen Barrieren ab und führen zu einer leichteren Integration ins Alltagsleben. Spezialisiert sind sie auf unterschiedliche Handicaps, insbesondere bei der Unterstützung der Kommunikation bieten sie eine gute Hilfestellung. Beispielsweise übersetzt die „Capito App“ schwerverständliche Texte in eine leichte Sprache. Für Menschen mit Hörbehinderung transkribieren die Apps „IcantHear“ oder „Spread Signs“ etwas Gesprochenes in einen schriftlichen Text. Menschen mit Sehbehinderungen gibt die „TapTapSee App“ mithilfe einer Smartphone-Kamera eine detaillierte Umgebungsbeschreibung. Ähnliche Hilfestellungen bieten auch der „KNFB Reader“ (Lesehilfe), „Ariadne GPS“ zur Orientierung und „Be my eyes“ (Videochat für sehbehinderte Menschen mit sehenden Menschen). Zudem geben Apps wie „My handicap“ Informationen über barrierefreie Orte und dienen als Kontaktportal zur Suche von beispielsweise geeigneten Betreuern.

PIKSL – Inklusion zum Anfassen

Eine besondere Form der digitalen Teilhabe wurde durch die PIKSL-Labore (Personenzentrierte Interaktion und Kommunikation für mehr Selbstbestimmung im Leben) an den Standorten Bielefeld und Düsseldorf geschaffen. Das Konzept für diese Art von Labor wurde bereits 2010 entworfen. Es sollte ein Ort der Begegnung sein, ein Ort, an dem Menschen mit und ohne kognitive Einschränkung Medienkompetenz erwerben und ihr Wissen austauschen können. Gleichzeitig helfen sie mit ihrer Stärke, Barrieren zu identifizieren, dabei, eben diese abzubauen. Tobias Marczinzik, Projektleiter von PIKSL in Düsseldorf, war von Anfang an dabei: „Es wird gar nicht thematisiert, was ein Mensch nicht kann, sondern seine Potentiale werden erkannt und soweit es möglich ist, in die Projekte des PIKSL Labors eingebunden.“ So wird digitale Inklusion auf zwei Ebenen betrieben. Einerseits erwerben Menschen mit Behinderung digitale Medienkompetenz, andererseits geben sie ihre Erkenntnisse weiter an Senioren und Seniorinnen, die sich ebenfalls in der virtuellen Welt besser zurechtfinden möchten. Dabei zeichnet sich die Arbeit von PIKSL laut eigener Aussage durch drei Hauptkomponenten aus: Die Zusammenarbeit von Menschen, die den Umgang mit digitalen Medien erlernen sollen, und Dienstleistern aus der digitalen Welt – stets auf Augenhöhe, die Fokussierung auf die Fähigkeiten des und der Einzelnen sowie der Wunsch, allen Menschen einen Zugang zur digitalen Welt zu eröffnen. „Kompliziertes vereinfachen“, heißt es bei PIKSL.

In den letzten Jahren konnten durch Kooperationen einige spannende Projekte konzeptioniert und umgesetzt werden. In Zusammenarbeit mit dem Bildungswerk Bethel und dem Seniorenzentrum Breipohls Hof beispielsweise wurden bereits zwei digitale Assistenzsysteme erprobt: Das „Adaptive Cognitive Training“ (ACT) und das „Adaptive and Mobile Action Assistance in Daily Living Activities“ (ADAMAAS)

ACT zur Einübung gängiger Arbeitsschritte

In den Ausbildungs- und Arbeitsstätten des Bildungswerks Bethel für Menschen mit Behinderung ist das Softwareprogramm ACT bereits erfolgreich installiert worden. Menschen mit Behinderung können dieses Diagnostik- und Übungssystem dazu nutzen, die extra kleinschrittig dargestellten Arbeitsschritte abzufragen, um diese dann einzuüben und besser kontrollieren zu lernen. Außerdem lassen sich mit dieser Software Alltagsaufgaben programmieren, die die Betroffenen in ihren täglichen Abläufen unterstützen, so können von der morgendlichen Hygiene bis hin zum Einkauf alle Abläufe trainiert werden.

ADAMAAS

Im Zuge dieses Systems, das personalisiert auf den einzelnen Menschen angepasst und programmiert werden kann, hat das Seniorenzentrum Breipohls Hof eine digitale Brille getestet, die sowohl Objekte als auch Handlungen im direkten Umfeld erkennt und die Hinweise an den Menschen weitergibt. Dadurch wird den BewohnerInnen ein möglichst selbständiges und selbstbestimmtes Leben ermöglicht. Ein ähnliches ADAMAAS-System wird erfolgreich in der Firma Schmaus GmbH (ein familiengeführtes Fachhandelsunternehmen für Büromaterial, Reinigungs- und Werbemittel) eingesetzt. Das Unternehmen beschäftigt bereits seit 17 Jahren Menschen mit Behinderungen und entwickelte gemeinsam mit der TU München eine digitale Datenbrille, die den Mitarbeitenden mit Hör- oder Lernbehinderungen anzeigt, in welchem Regal sie die Ware entnehmen müssen. Eine weitere erhebliche Erleichterung der Arbeitsprozesse wird in der Firma ISAK GmbH angewandt. Serviceroboter unterstützen die Mitarbeitenden bei ihren Arbeitsabläufen und geben ihnen so die Möglichkeit, ihre Arbeit auch ohne volle motorische Fähigkeiten zu erledigen.

Digitalisierung zum Einsatz bringen

Immer mehr Organisationen in der Eingliederungshilfe nutzen digitale Technologien, um Menschen mit Behinderung die Teilhabe am Arbeitsleben zu ermöglichen oder gar neue Tätigkeitsfelder zu eröffnen. Dennoch sollten die Einrichtungen der Eingliederungshilfe ihre Mitarbeitenden dahingehend schulen, dass sie Angehörige und die Betroffenen über mögliche Hilfsmittel informieren und diese Hilfsmittel auch selbst in ihre eigenen Arbeitsprozesse integrieren. Wichtig ist hierbei, dass die Hilfsmittel zum jeweiligen Bedarf ihrer NutzerIn passen, „Fehler“ sollten erlaubt sein, um weitere Verbesserungsprozesse in Gang zu bringen.

Text: Sandra Borowski

Birgitta Neumann

Portrait von Birgitta Neumann, Marktfeldleiterin Eingliederungshilfe sowie Kinder- und Jugendhilfe, der contec

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