Rückforderungen vermeiden: Vertragstreue und Wirksamkeitsnachweis

Dienstag, 22 August 2023 09:56

Leistungsträgern der Eingliederungshilfe wurde mit dem BTHG das Recht auf – in manchen Ländern sogar unangekündigte – Wirksamkeits- und Qualitätsprüfungen (§ 128 SGB IX) und damit auch das Recht auf Rückforderungen oder Vergütungskürzungen (§ 129 SGB IX) eingeräumt. Wir durften im BeB-Mitgliedermagazin aufzeigen, wie Sie „vertragstreu“ handeln und so finanzielle Nachteile vermeiden und was zu tun ist für den Fall, dass bereits Vorwürfe oder Vergütungskürzungen im Raum stehen.

Lesen Sie hier den ganzen Artikel aus den BeB-Informationen Nr. 1/2023.

Autorinnen: Heike Brüning-Tyrell, Judith Hoffmann

Mit freundlicher Genehmigung des Evangelischen Fachverbands für Teilhabe (BeB).