

Die contec Vergütungsstudie 2025 liefert wieder Vergleichszahlen rund um die Vergütung im Management der Gesundheits- und Sozialwirtschaft. In diesem Beitrag haben wir einige spannende Ergebnisse aus der neuerschienenen Studie für Sie zusammengestellt.
Im Wettbewerb um qualifizierte Führungskräfte müssen Unternehmen der Gesundheits- und Sozialwirtschaft eine angemessene Vergütung bieten und branchenübliche Gehälter zahlen. Aber auch der Abstand zu anderen Branchen darf nicht zu groß werden. Doch welche Vergütung ist branchenüblich und wettbewerbsfähig? Wie sind die Gehälter im Verhältnis zu anderen Branchen zu bewerten und welche Vergütung ist angemessen vor dem Hintergrund der Gemeinnützigkeit?
Seit 2004 erheben und veröffentlichen wir im zweijährigem Turnus Vergütungsdaten für die Branche, um Antworten auf diese Fragen geben zu können. Dabei verfolgen verfolgen wir drei zentrale Ziele:
Die neue Ausgabe ist zweigeteilt und nimmt neben dem Top-Management auch das mittlere Management in den Blick. So werden auch Vergleiche innerhalb eines Unternehmens ermöglicht, die helfen können, Lohngerechtigkeit sicherzustellen. Analysiert werden die aktuelle Höhe und Zusammensetzung der Vergütung sowie mögliche Auswirkungen ausgewählter Einflussfaktoren auf die Vergütungshöhe. Die Vergütung kann sich aus verschiedenen Bestandteilen zusammensetzen, die gemeinsam das Bruttogesamtgehalt bilden. Den größten Anteil daran hat i.d.R. das Jahresfestgehalt, die garantierte, regelmäßige Vergütung (einschließlich Urlaubs- und Weihnachtsgeld sowie sonstiger fester Entgeltkomponenten, wie etwa einem 13. Monatsgehalt). Je nach Arbeitgeber wird dieses Festgehalt durch weitere variable Bestandteile der Vergütung oder geldwerte Vorteile ergänzt, bei den Geschäftsführer*innen und Vorständ*innen erfolgt dies deutlich häufiger als bei den Führungskräften des mittleren Managements.
Das Bruttogesamtgehalt der befragten Geschäftsführer*innen und hauptamtlichen Vorständ*innen betrug im Jahr 2024 im Median* 134.272 Euro. Das entspricht einer moderaten Steigerung von ca. 5 Prozent gegenüber der contec Vergütungsstudie 2023. Das Jahresfestgehalt als größte Vergütungskomponente liegt im Median bei 122.000 Euro pro Jahr. Diesen beiden Werten liegt eine durchschnittliche Unternehmensgröße von 534 Beschäftigten bzw. 37,5 Millionen Euro Umsatzvolumen zugrunde. Entscheidender Faktor für die Höhe der Gesamtvergütung ist weiterhin die Unternehmensgröße. Konkret bedeutet das: Je größer das Umsatzvolumen ist und je mehr Personen ein Unternehmen beschäftigt, desto höher fällt auch die Vergütung des Top-Managements aus.
Im Vergleich zur letzten Erhebung zeigt sich zudem: In vielen Bereichen sind moderate Steigerungen zu beobachten, in einzelnen Segmenten aber auch Rückgänge – ein Hinweis auf das Spannungsfeld zwischen Kostendruck und Wettbewerbsfähigkeit in einem zunehmend unsicheren Umfeld.
Das Bruttogesamtgehalt der zweiten und dritten Führungsebene beträgt im Median 85.408 Euro. Das Jahresfestgehalt als größte Vergütungskomponente beträgt im Median 82.700 Euro. Entscheidend sowohl für die Höhe der Fest-, als auch der Gesamtvergütung dieser Führungskräfte ist ihr Verantwortungsbereich: Je mehr Personen einer Führungskraft unterstehen, desto höher fällt auch die Vergütung aus.
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Die Studie bietet einen Überblick über die Gehaltszusammensetzung, die Gesamtvergütung und die einzelnen Vergütungsbestandteile. Relevante Merkmale wie z. B. die bedienten Leistungsbereiche, die Trägerschaft oder Rechtsform untersuchen wir ebenfalls. So können Geschäftsführungen und Vorständ*innen sich bzw. die Höhe ihrer Vergütung gut einordnen. Darüber hinaus eröffnen die Ergebnisse unterschiedliche Interpretationsansätze und die Möglichkeit einer vertieften Diskussion über Angemessenheit, Gerechtigkeit und Wettbewerbsfähigkeit der Vergütung in der Gesundheits- und Sozialwirtschaft.
Bei den Gehaltsangaben werden in der Studie mit Median und arithmetischem Mittel zwei Mittelwerte sowie mit dem 75-Prozent-Quantil ein weiterer Lageparameter angegeben. Median und 75-Prozent-Quantil werden auch von der Rechtsprechung im Rahmen externer Vergleiche herangezogen, um die Angemessenheit einer Vergütung zu prüfen. Eine angemessene Vergütung liegt üblicherweise im Bereich zwischen diesen beiden Werten.
Für die Studie wurden bundesweit Geschäftsführer*innen, hauptamtliche Vorständ*innen und Manager*innen der zweiten und dritten Führungsebene im Zeitraum von Mai bis Juli 2025 bezogen auf das Geschäftsjahr 2024 online befragt. In die Auswertung konnten die Antworten von insgesamt 662 Teilnehmenden (407 Geschäftsführer*innen und Vorständ*innen, 255 aus dem mittleren Management) der Gesundheits- und Sozialwirtschaft einfließen. Dazu zählen die Leistungsbereiche Altenhilfe, Eingliederungshilfe, Gesundheitshilfe, Hospize, Kindertageseinrichtungen, Kinder-, Jugend- oder Familienhilfe, Krankenhäuser/Kliniken, Psychiatrie, Einrichtungen der Aus-, Fort- und Weiterbildung sowie Beratungsstellen und Servicegesellschaften.
Autor*innen der Studie sind: Prof. Dr. Gabriele Moos, Dr. Thomas Müller, Justin Nienhaus und Dr. Michael Tamminga-Wessels
* Der Median ist der Wert, der genau in der Mitte einer Datenverteilung liegt. Die eine Hälfte aller Individualdaten ist immer kleiner, die andere größer als der Median. Bei einer geraden Anzahl von Individualdaten ist der Median die Hälfte der Summe der beiden in der Mitte liegenden Werte. Quelle: Statista
Text: Saskia Strangfeld Titelbild: rh2010/Adobe Stock
Über unsere Studien hinaus fertigen wir für Sie als Einzelperson oder Unternehmen in der Vergütungsberatung gerne individuelle Gutachten zu Ihrer Vergütung an. Sprechen Sie uns einfach unverbindlich an.
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