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    Inklusive Kinder- und Jugendhilfe: Das Kind steht im Mittelpunkt

    Inklusive Kinder- und Jugendhilfe: Das Kind steht im Mittelpunkt
    Inklusive Kinder- und Jugendhilfe: Das Kind steht im Mittelpunkt
    5:13

    Mit dem Referentenentwurf zum 1. Kinder- und Jugendhilfestrukturgesetz (KJHSRG) wird erneut deutlich: Bei der Entwicklung einer inklusiven Kinder- und Jugendhilfe geht es um weit mehr als eine Zuständigkeitsverlagerung innerhalb der Sozialgesetzbücher. Die eigentliche Herausforderung ist ein Perspektivwechsel, der das Kind und seine Lebenswelt in den Blick nimmt. Daraus ergeben sich neue strategische Möglichkeiten – sowohl für die Kommunen als auch für Träger und Leistungserbringer. 

     

    Warum das bisherige System an seine Grenzen stößt

    Bislang wurden Unterstützungsbedarfe von Kindern mit Beeinträchtigungen entlang sozialrechtlicher Zuständigkeiten, diagnostischer Kategorien und institutioneller Grenzen bearbeitet. Das SGB VIII stand vor allem für Erziehung, Entwicklung und Schutz; das SGB IX bildete wesentliche Teilhabe-Leistungen für Kinder mit körperlichen, geistigen oder mehrfachen Behinderungen ab. Für Kinder und Familien war diese Trennung oftmals mit erheblichen Hürden verbunden: komplexe Antrags- und Bewilligungswege, Abgrenzungsfragen, Doppelungen und Brüche in der Hilfeplanung. Fachlich entspricht diese Logik nicht der Lebenswirklichkeit von Kindern, deren Bedarf an Entwicklung, Erziehung, Bildung, Teilhabe und soziale Einbindung nicht in getrennten Systemzuständigkeiten entsteht.

    Perspektivwechsel: Nicht das System, sondern das Kind im Mittelpunkt

    Wenn Leistungen der Eingliederungshilfe für junge Menschen mit Behinderungen künftig stärker unter dem Dach des SGB VIII gebündelt werden sollen, reicht es daher nicht aus, bestehende Verfahren, Angebotslogiken und Finanzierungsmodelle neu zu ordnen. Stattdessen müssen sich die bisher getrennten Systemlogiken von Kinder- und Jugendhilfe sowie Eingliederungshilfe aufeinander zu bewegen. Gemeinsames Ziel ist eine Infrastruktur, die Kindern in ihrem Alltag und ihrem natürlichen Sozialraum genau die Unterstützung bietet, die sie für eine selbstverständliche Teilhabe in der Kita, der Schule, in der Freizeit, mit seiner Familie und der Nachbarschaft brauchen.

    Sozialräumliche Infrastruktur statt Einzelfalllogik

    Damit rückt die sozialräumliche Versorgungslandschaft stärker als bisher in den Mittelpunkt. Künftig wird es weniger darum gehen, Kinder passgenau zwischen bestehenden Systemen zuzuordnen. Vielmehr braucht es eine Infrastruktur, die so gestaltet ist, dass Hilfen dort verfügbar sind, wo Kinder leben, lernen und Beziehungen gestalten. Folglich gewinnen Regelangebote und sozialräumliche Unterstützungsstrukturen gegenüber isolierten Einzelfalllösungen an Bedeutung. Ziel ist dabei nicht ein Weniger an individueller Unterstützung, sondern eine Infrastruktur, die individuelle Rechtsansprüche niedrigschwellig und wohnortnah einlöst. Der gesetzlich normierte Hilfebedarf muss sich in zugänglichen, wirksamen und kooperativ getragenen Unterstützungsangeboten im Sozialraum wiederfinden.

    Was freie Träger jetzt im Blick behalten sollten

    Die inklusive Kinder- und Jugendhilfe verändert nicht nur Zuständigkeiten. Für freie Träger ergeben sich daraus insbesondere diese strategischen Handlungsfelder:

    • Angebotsportfolio überprüfen und weiterentwickeln: Leistungen konsequent an zukünftigen Bedarfen ausrichten: Welche Leistungen werden künftig benötigt? Welche Angebote bleiben tragfähig? Was verliert an Bedeutung? Welche neuen Bedarfe entstehen?
    • Inklusive Leistungssysteme aufbauen: Angebote sollten künftig nicht mehr entlang von Zuständigkeiten oder Behinderungsarten gedacht werden, sondern entlang von Entwicklungs-, Teilhabe- und Unterstützungsbedarfen.,
    • Kooperationen aufbauen: Sozialräumliche Netzwerke mit Kommunen, Schulen und weiteren Partnern entwickeln.
    • Finanzierungsmodelle neu denken: Die Einführung bzw. Stärkung infrastruktureller Angebote stellt neue Anforderungen an Kalkulation, Refinanzierung und Verhandlungen.
    • Personalentwicklung gestalten: Während die Anforderungen wachsen, bleiben die Personalressourcen knapp. Leistungen müssen neu organisiert  und die Mitarbeitenden auf veränderte Rollen und Kompetenzen vorbereitet werden.
    • Transformation aktiv steuern: Veränderungsprozesse strategisch planen und organisationsweit begleiten.

     

    Was bedeutet das für Kommunen und Träger?

    Wirkungsorientierte Leistungsangebote werden künftig nicht allein daran zu messen sein, ob sie fachlich spezialisiert, refinanzierbar oder einzelfallbezogen abrufbar sind. Stattdessen müssen sie zeigen, welchen Beitrag sie dazu leisten, Teilhabe, Entwicklung und Entlastung im Alltag von Kindern und Familien nachhaltig zu verbessern. Wirkung entsteht dabei nicht nur im einzelnen Leistungssetting, sondern in der Qualität des Zusammenspiels von Jugendhilfe, Eingliederungshilfe, Schule, Kita, Gesundheitswesen, Familie und Gemeinwesen.

    Genau hier sind innovative Träger gefragt, die ihre Leistungsangebote nicht nur aus der eigenen Angebotslogik heraus weiterentwickeln, sondern gemeinsam mit Kommunen, anderen Leistungserbringern und den jungen Menschen neue sozialräumliche Modelle entwerfen. Gefragt sind Konzepte, die individuelle Rechtsansprüche sichern und zugleich die Infrastruktur stärken; die Spezialisierung ermöglichen, ohne neue Systemgrenzen zu erzeugen; die Teilhabe nicht als Sonderleistung organisieren, sondern als selbstverständlicher Bestandteil einer inklusiven Versorgungslandschaft.

    Eine strategische Chance für Träger

    Die Vision ist eine geöffnete sozialräumliche Infrastruktur, in der jedes Kind die Unterstützung erhält, die seinem gesetzlich normierten Hilfebedarf entspricht – möglichst frühzeitig, niedrigschwellig, koordiniert und in seinem vertrauten Lebensumfeld. Für Träger liegt darin eine strategische Chance: Wer heute beginnt, Angebote entlang von Wirkung, Kooperation und Sozialraum neu zu denken, kann die Transformation der Kinder- und Jugendhilfe aktiv mitgestalten. Zugleich können sich Organisationen frühzeitig auf veränderte Steuerungs-, Finanzierungs- und Kooperationslogiken einstellen. So wird die inklusive Lösung nicht zur bloßen Anpassung an neue Zuständigkeiten, sondern zum Ausgangspunkt einer Versorgung, die Kinder und Familien konsequent von ihrem Alltag her denkt. 

    Text: Silke Mehre | Janine Rottler | Tobias Tomaszik |  Annette Borgstedt
    Bild: Shutterstock

    Birgitta Neumann

    Birgitta Neumann ist Partnerin und Mitglied der Geschäftsleitung von contec. Sie leitet den Geschäftsbereich Sozialwirtschaft und verantwortet damit die Beratung für Unternehmen der Eingliederungs- und der Kinder-und Jugendhilfe. Birgitta Neumann ist unter anderem spezialisiert auf die strategische Neuausrichtung und Positionierung sozialer Einrichtungen im Wettbewerbsumfeld.