

Das Krankenhausentlastungsgesetz im Kontext der Corona-Krise beinhaltet neben anderen Maßnahmen auch Hilfen für die pflegerische Versorgung. Pandemie-bedingte finanzielle Mehrausgaben oder Mindereinnahmen sollen durch das Gesetz über die Pflegeversicherung erstattet werden. Den Pflegekassen begegnen in den ausgefüllten Formularen zum Krankenhausentlastungsgesetz jedoch einige (sich wiederholende) Fehler, die die Bearbeitung erschweren bzw. verlangsamen.
Auf den Corona-Infoseiten des vdab (Verband Deutscher Alten- und Behindertenhilfe e.V.) finden Sie eine hilfreiche Liste häufig auftretender Fehler bei der Formularbearbeitung, die von Mitarbeitenden der Pflegekassen gesammelt wurden. Achten Sie beim Ausfüllen auf diese Stolperfallen, damit eine reibungslose Bearbeitung möglich ist.
Quelle: Corona-Infoseiten des vdab (für Bremen, Niedersachsen und Schleswig-Holstein)
Lesen Sie im Zusammenhang mit dem Krankenhausentlastungsgesetz auch den Beitrag des contec-Experten Michael Uhlig zum Thema „Wirtschaftliche Sicherung in der Corona-Krise“ und erfahren sie u. a., warum es wichtig ist, die eigenen Nebenrechnungen zur Herleitung der Erstattungsansprüche gut aufzubewahren.
© Bild: Trent Erwin/Unsplash
Wenn Sie Unterstützung benötigen, stehen auch wir von contec Ihnen gerne für Rückfragen zur Verfügung. Sprechen Sie uns einfach unverbindlich an.
contec - Gesellschaft für
Organisationsentwicklung mbH
Innovationszentrum Gesundheitswirtschaft
Gesundheitscampus-Süd 29
44801 Bochum
contec GmbH
Reinhardtstraße 31
10117 Berlin
contec GmbH
Sachsenstraße 20
20097 Hamburg
contec GmbH
Brienner Str. 45 a-d
80333 München
contec GmbH
Lautenschlagerstr. 23
70173 Stuttgart
contec - Gesellschaft für
Organisationsentwicklung mbH
Innovationszentrum Gesundheitswirtschaft
Gesundheitscampus-Süd 29
44801 Bochum
contec GmbH
Reinhardtstraße 31
10117 Berlin
contec GmbH
Sachsenstraße 20
20097 Hamburg
contec GmbH
Brienner Str. 45 a-d
80333 München
contec GmbH
Lautenschlagerstr. 23
70173 Stuttgart